Wie geht es den Menschen mit Behinderung in Sachsen - Aus der Serie Landesbehindertenbeauftragte im Gespräch
Im Interview der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen aus Sachsen Michael Welsch
08.03.2025 58 min
Zusammenfassung & Show Notes
In der aktuellen Episode des IGEL-Podcasts spricht Sascha Lang mit Michael Welsch, dem Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen in Sachsen. Sie diskutieren über die Rolle und Unabhängigkeit des Amtes, die Herausforderungen der schulischen Inklusion, die Bedeutung von Barrierefreiheit und die Notwendigkeit, Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen. Welsch gibt Einblicke in die Entwicklungen in Sachsen, darunter die Clearingstelle zur Vermittlung bei Streitigkeiten in der Eingliederungshilfe und den Inklusionsprozess in Kindertageseinrichtungen. Zudem spricht er über die Schwierigkeiten beim Übergang von Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit, Inklusion stärker in politische Entscheidungen einzubinden. Ein besonderes Anliegen ist ihm die Erweiterung des sächsischen Inklusionsgesetzes auf die kommunale Ebene. Abschließend betont er, dass Inklusion und Demokratie untrennbar miteinander verbunden sind.
Link zum LBB in Sachssen:
https://www.sk.sachsen.de/landesinklusionsbeauftragter.html
https://www.sk.sachsen.de/landesinklusionsbeauftragter.html
Transkript
Sascha Lang aus Sachsen, Landesbinder- und Beauftragte.
Ich wünsche gute Unterhaltung. Mein Name ist Sascha Lang, ich bin neuer Inklusator. Herzlich willkommen.
Music.
Landesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung im Gespräch.
Eine Rubrik des IGL-Podcasts.
Music.
IGL-Inklusion, ganz einfach leben.
Wir sind wieder in unserer Rubrik Landesbindernbeauftragte im Gespräch.
Und zwar heute sind wir in Sachsen. Herr Welsch, herzlich willkommen bei uns.
Ja, hallo Herr Langen. Schön, dass es klappt mit dem Podcast.
Ja, wir haben gerade schon ein bisschen gesprochen, dass ja auch bei Ihnen eine
neue Regierung im Amt ist.
Meine erste Frage ist ja immer die, wo ist denn der Landesbehindertenbeauftragte angesiedelt?
Wie sieht es bei Ihnen aus? Sind Sie da unabhängig der politischen Konstellation
oder wo finden wir in Sachsen den Behindertenbeauftragten?
Ja, der Behindertenbeauftragte heißt ja in Sachsen Landesbeauftragter für Inklusion
der Menschen mit Behinderungen.
Wir haben also bundesweit als Erste diesen Begriff Inklusion im Kürzel drin.
Und angesiedelt ist der Beauftragte seit 2019 bei der Sächsischen Staatskanzlei.
Das ist eine Änderung gewesen, die mit dem Inklusionsgesetz in Sachsen kam.
Bis zu dem Zeitpunkt 2019 war der Beauftragte beim Sozialministerium angesiedelt,
wie es halt in vielen Bundesländern der Fall ist.
Der Beauftragte war zuvor auch ehrenamtlich. Ich selber war bei meinem Amtsvorgänger,
elfeinhalb Jahre lang leider der Geschäftsstelle und persönlicher Referent.
Der hat das halt ehrenamtlich gemacht und mit dem Gesetz dann das Umswitchen
auf die Staatskanzlei und die Hauptamtlichkeit des Amtes. Ich selber wurde am 3.
Dezember 2021 zum ersten hauptamtlichen Beauftragten in Sachsen berufen.
Und das Amt ist halt wie kennzeichnet, ja, Unabhängigkeit, Weisungsungebundenheit
und ressortübergreifende Tätigkeit.
Und gerade den letzten Aspekt, den wollte man stärken, den man halt die Anbindung
bei der Staatskanzlei gesucht hat, damit deutlich wird, dass die Belange von
Menschen mit Behinderung sich nicht im Sozialen erschöpfen.
Ich werfe eine Frage dazwischen. Sie sind ja auch im guten Austausch mit Ihren anderen Kollegen.
Jetzt gibt es ja so die Mich-Funktion. Es gibt einige, die sind unabhängig,
egal wie die politische Konstellation Bundesland ist.
Andere sind angesiedelt und die müssen immer mal zittern, wenn es soweit ist,
ob dann die Partei noch immer bleibt, zu der sie oder von der sie gewählt oder eingesetzt wurden.
Wenn Sie so in die Runde gehen und so dieses Thema aufkommen,
was ist denn da am liebsten?
Wie ist denn da die Situation am liebsten? Ist diese Unabhängigkeit von der
Politik das, was die meisten befürworten?
Was sagen so Ihre Kollegen und auch Sie persönlich?
Ja, ganz persönlich in Sachsen, hier was das Amt betrifft, ist es so,
dass hier Parteibindungen für die Berufung in dieses Amt bisher keine Rolle gespielt haben.
Ich hoffe, das bleibt auch so und das ist halt für die Unabhängigkeit ein ganzes
Stück günstiger, als es in anderen Bundesländern ist.
Wir kriegen das immer mal mit bei den Wahlen, dass dann im Sozialministerium,
wo die meisten Beauftragten ansässig sind, die Farbe wechselt,
dass dann sofort auch die Person auf dem Prüfstand steht.
Das ist zum Glück bei uns hier nicht der Fall.
Und Sie schätzen das aber sehr wichtig, dass die unabhängig bleibt und das Thema
Behinderung nicht parteipolitisch gesteuert ist?
Genau, also ich denke, hier kommt es auf Kompetenzen an, auf Vernetzung an und
welches Parteibuch oder ob man ein Parteibuch in der Tasche hat.
Das erleichtert das Arbeiten sehr und ich nehme das eigentlich auch mit allen
Akteuren aus der Politik, die in Sachsen mit mir zu tun haben oder mit denen ich zu tun habe.
So wahr, dass das gewertschätzt wird, dass das wirklich unabhängig ist, das Amt.
Der einzige Punkt ist halt, wo dann doch eine Berührung besteht,
dass die Berufung immer an die Legislaturperiode gebunden ist.
Und es steht also hier auch in Sachsen die Neuberufung an.
Man hat eine Klausel im Gesetz, dass man im Amt bleibt, bis man wieder berufen
wird oder bis ein neuer Beauftragter berufen wird. Also es ist nicht diese Vakanz
wie beim Bundesbeauftragten, wo das Amt ja formal mit Zusammentritt eines neuen Bundestags endet.
Das hat man hier vorausschauend gelöst.
Aber wie gesagt, wir hatten ja eingangs uns darüber unterhalten,
dass die Wahlen gewesen sind, dass die Regierung jetzt im Dezember gebildet worden ist.
Und da mich unser Ministerpräsident schon gefragt hat, ob ich weitermachen möchte,
gehe ich eigentlich davon aus, wieder berufen zu werden.
Das klingt ja schon mal gut. Lass uns denn mal eintauchen in die Welt der Menschen
mit Inklusionshintergrund in Sachsen.
Wie sieht es denn aus? Wie geht es den Menschen in Sachsen mit Behinderung?
Naja, wir haben ja nun uns, auch wenn es schon 35 Jahre fast her ist,
unsere DDR-Geschichte.
Und seitdem hat sich schon vieles zum Guten geändert.
Also es ist eine, wenn man so zurückschaut, ist eine ganze Menge passiert.
Wir haben viele Dinge erreicht, aber es ist halt wirklich noch Luft nach oben.
Und wir können und müssen eigentlich noch mehr leisten. Es ist ein gewisses
Stadt-Land-Gefälle, was man verzeichnen kann, gerade was so Aspekte Barrierefreiheit ist.
Das werden wir ja dann noch vertiefen in den großen Ballungszentren.
Sieht es da ganz gut aus, aber wenn man weiter weg ist von den Zentren ÖPNV
zum Beispiel, da hapert es, da besteht schon Nachholebedarf.
Wir haben rund 11,5 Prozent der Bevölkerung mit einem schwerbehinderten Ausweis.
Wir haben 20 Prozent der Bevölkerung, die eine festgestellte Behinderung haben,
also keine marginale Gruppe.
Wir liegen halt etwas über dem Bundesdurchschnitt, was diese Mengen angeht.
Und ich sage immer, das ist keine marginale Gruppe.
Jeder Mensch mit Behinderung, der hat Familie, der hat Arbeitskollegen, der hat Freunde.
Und im Endeffekt ist jeder Zweite doch irgendwie mit Fragen,
die mit einer Behinderung im Zusammenhang stehen, befasst.
Und das muss man halt noch deutlicher machen, dass sich das dann auch in den
ganzen gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt.
Für mich selber ist es halt so, ich habe fast mein gesamtes Berufsleben bisher
im Kontext verschiedener Aufgaben, die Menschen mit Behinderung betreffen, verbracht.
Ich war viele Jahre lang Sachgebietsleiter Feststellung, Schwerbehindertenverfahren,
also die Ausweise, die Steuerbescheinigung und so weiter.
Ich habe dann auch acht Jahre lang die Zweigstelle des Integrationsamts geleitet,
wo es also um die Teilhabe am Arbeitsleben geht, Förderung, besonderer Kündigungsschutz.
Ich bin dann eine Zeit lang im Ministerium gewesen, dann elfeinhalb Jahre bei
meinem Amtsvorgänger, persönlicher Referent und Leiter der Geschäftsstelle,
jetzt halt selber Beauftragter.
Und da hat man diesen ganzen Prozess doch sehr begleitet und mitbekommen,
was sich da so verändert hat.
Wir sind strukturell ganz gut aufgestellt, was die Interessenvertretung auf
Landesebene angeht. Neben mir als Beauftragten ist auch unser Landes-Inklusionsbeirat
bei der Staatskanzlei angesiedelt.
Wir haben in unserem Inklusionsgesetz so eine Pauschalfinanzierungsgrundlage.
Wir stellen pro schwerbehinderten Mensch in Sachsen pro Kalenderjahr 70 Euro
zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe in den Landeshaushalt ein,
der dann wieder verschiedene Förderrichtlinien speist.
Wir haben somit für unsere Förderrichtlinien
eine gesetzliche Finanzierungsgrundlage und das ist eine Sache,
da gucken andere Bundesländer schon ein bisschen neidisch auf uns und diese
70 Euro pro Schwerbehinderten, das leckert sich halt auf einen Betrag von um
die 30 Millionen Euro da zusammen.
Also da sind wir bei vielen Sachen gut aufgestellt.
Bei anderen Sachen haben wir Nachholbedarf.
Kann man sicherlich bei den anderen Punkten, die wir dann noch besprechen werden,
auch mit einfließen lassen.
Aber gerade ein großes Manko, was jetzt eine Aufgabe ist, die ich auch für diese
Legislaturperiode sehe.
Unser Sächsisches Inklusionsgesetz, was den Landesbehinderten-Gleichstellungsgesetzen
der anderen Bundesländer entspricht, ist das Einzige, was die kommunale Ebene
bisher nicht in seinen Geltungsbereich einbezieht.
Und das ist eine Sache, die ich für einen unhaltbaren Zustand erachte.
Das wird die Aufgabe Nummer eins jetzt in der neuen Legislaturperiode sein,
weil die Menschen leben ja in ihrer Kommune, in ihrem Sozialraum und nicht hier
in der Staatskanzlei oder im Regierungsverwaltung.
Eines der Themen, die immer wieder hochkommen und immer auch für viel Gespräch,
für viel Energie und für manchmal auch enorme Frustration sorgen,
ist die schulische Inklusion.
Jetzt hat mal ein Bürgermeister von Tübingen gemeint, da die Eltern damit nicht
viel am Hut haben, weil es nicht so funktioniert und die Lehrer nicht gerne
Inklusion mögen, weil vieles nicht passt, sollte man die Inklusion abschaffen.
Das war ja seine Aussage am 3. oder 4. Dezember im Frühstücksfernsehen.
Wie ist denn das Thema schulische Inklusion in Sachsen?
Na, das Thema schulische Inklusion ist ja das Thema, was viele Jahre so,
wenn man von Inklusion gesprochen hat, so die Agenda ein bisschen bestimmt hat.
Und für uns in Sachsen müssen wir aber, wenn man jetzt eine Bestandsaufnahme macht,
schon das Fazit ziehen, dass wir neben unserem doch relativ konservativen Bildungssystem,
Wir haben ja zum Beispiel schon die Trennung nach der vierten Klasse,
ob ein Kind halt auf die Oberschule geht oder den Weg aufs Gymnasium einschlägt,
was so eine Sache ist, die ich ja nicht so toll einschätze.
Und dieses doch relativ konservative Bildungssystem ist natürlich auch im Bereich
Inklusion, schulische Inklusion bundesweit jetzt der Spitzenreiter.
Wir haben also von den Zahlen her, ohne jetzt detailliert zu viele konkrete
Zahlen zu verwenden, aber wir haben,
wenn man die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Verhältnis zur
Gesamtschülerzahl betrachtet,
haben wir hier überproportional Kinder, Schüler, Schüler und Schülerinnen,
die mit dem Etikett sonderpädagogischem Förderbedarf versehen sind.
Und wenn wir dann schauen, in welche Schulen gehen diese Kinder,
sind wir halt beim Inklusionsanteil unterm Bundesdurchschnitt.
Also immer über dem Schnitt und was die Inklusion angeht, unterm Schnitt.
Es wird ja auch in unserem Bereich viel mit der sogenannten Exklusionsquote
gearbeitet, die halt auch über dem Bundesdurchschnitt liegt.
Nur Sachsen-Anhalt hat eine noch schlechtere. Wir sind der Vorletzte in diesem Ranking.
Und Exklusionsquote bedeutet ja der Anteil der Schüler und Schülerinnen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Förderschule besuchen,
ins Verhältnis gesetzt zur Gesamtschülerzahl.
Was Sie sagen, ein konservatives Schulsystem, das ist ja deutschlandweit mittlerweile,
glaube ich, in jedem Bundesland so, die einen noch konservativer als die anderen.
Was wäre denn, gäbe es denn oder haben Sie eine Idee, wir haben ja,
jedes Land kocht ja sein eigenes Süppchen, deshalb haben wir auch die verschiedenen
Zahlen wahrscheinlich.
Gäbe es denn in Ihrer Hinsicht, Sie sind ja schon lange im Business mit drin,
haben Sie eine Lösung, wie wir das lösen könnten oder wäre das zu einfach?
Ja, es gibt wahrscheinlich keine einfachen Lösungsmöglichkeiten.
Wir haben bei uns auch einen gravierenden Lehrermangel in Sachsen,
der vielleicht auch nochmal stärker ausgeprägt ist als in anderen Bundesländern.
Wir haben erst relativ spät auch mit einer Verbeamtung der Lehrerschaft angefangen.
Das ist erst wenige Jahre her.
Das heißt, Lehramtsanwärter sind nicht unbedingt nach Sachsen gedrängt.
Und das macht sich natürlich in allen Schulbereichen bemerkbar.
Wir sind jetzt erstmal schon froh, dass halt Inklusion ein Thema ist,
was bei allen Lehrern, die jetzt neu ausgebildet werden in Sachsen,
im Curriculum enthalten ist.
Also dass die dort Handwerkszeug an die Hand bekommen, weil es müssen ja die
Ressourcen da sein, damit man dann Inklusion oder mehr Inklusion auch umsetzen kann an den Schulen.
Das ist der eine Punkt.
Wo wir schon relativ weit sind, das sind die Schulen für die Menschen mit Sinnesbehinderung,
also der Förderschwerpunkt 10, der Förderschwerpunkt Hören.
Dort entwickeln sich die Förderschulen immer mehr zu Kompetenzzentren,
dass in der Fläche eine Beratung der Schüler mit dem jeweiligen Förderbedarf
stattfindet und die gar nicht in die spezielle Schule gehen.
Also gerade das Schulzentrum für Blinde und Sehbehinderte in Chemnitz,
die betreuen mehr Schüler in der Inklusion von ihrer Schule aus,
als dort in die Schule gehen.
Also da ist schon ein Weg, der zurückgelegt wird, aber es hängt halt auch immer
an den Ressourcen, dass das Hand in Hand geht.
Auf der anderen Seite sage ich mir natürlich, wir haben jetzt aus einer kleinen
Anfrage rausgezogen, fast 5000 Lehrer an Förderschulen und das ist natürlich eine gewaltige Masse,
wo zwei Schulsysteme letzten Endes nebeneinander gefördert werden.
Aber das ist halt die Frage, wo wir jetzt auch mit, wir haben einen neuen Kultusminister,
der bisherige Kultusminister, den ich auf der.
Zusammenarbeitsebene sehr schätze. Der ist Finanzminister geworden.
Wir haben jetzt einen neuen Kultusminister.
Und mit dem gilt es dann jetzt in den nächsten Wochen auch ins Gespräch zu kommen.
Ich habe jetzt über meine Geschäftsstelle halt veranlasst, dass man dann mit
den jetzt berufenen neuen Ministern auch relativ über kurze Zeit zu einem ersten
fachlichen Austausch schon mal kommt.
Wir wissen, dass eine gute Ausbildung wichtig ist für die Arbeit, die danach kommt.
Leider landen noch viel zu viele Menschen, auch gerade wenn sie in den Förderzentren
sind, auf dem zweiten Arbeitsmarkt, nämlich in den Werkstätten.
Das Budget für Arbeit wird deutschlandweit sehr gering genutzt und eingesetzt.
0,33 Prozent der Menschen aus den Werkstätten, denen gelingt der Weg nochmal
auf den ersten Arbeitsmarkt. Das ist ja brutal wenig.
Wie ist die Lage denn in Sachsen? Ja, die Zahlen liegen eher noch geringfügig
unter dem deutschlandweiten Durchschnitt.
Also das EJ für Arbeit hat sich bisher nie als Renner etablieren können.
Wir haben in unserem Aktionsplan der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
jetzt eine Maßnahme reingenommen,
die lautet ungefähr so, dass die Landesverwaltung modellhaft das Budget für Arbeit erprobt.
Das ist eine Maßnahme, an der ich dranbleiben will, die wir jetzt auch mit Beginn
der Legislaturperiode angehen müssen.
Und von da erhoffe ich mir positive Effekte für das Instrument als solches.
Ich muss natürlich auch sagen, wir haben vielleicht jetzt eine andere Fragestellung
schon vorweg, aber wir haben bei uns die Eingliederungshilfe kommunal,
reinkommunal verfasst.
Also das Land ist da völlig draußen, hat auch keine Fachaufsicht über den Vollzug
der Eingliederungshilfe.
Seit 2020 wurde auf gesetzlicher Grundlage beim Beauftragten,
also bei mir, eine Clearingstelle eingerichtet, die die Aufgabe hat,
zwischen Leistungsberechtigten.
Der Eingliederungshilfe und den Leistungsträgern Beistreitigkeiten über die
Leistung, Beistreitigkeiten über
das Verfahren zu vermitteln und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
Wenn das nicht zustande kommt, dann kann die Clearingstelle Empfehlungen aussprechen,
die allerdings rechtlich nicht bindend sind und wir haben in dieser Clearingstelle
eine ganze Reihe von Schwerpunkten, die wir dort behandeln, aber ein abgelehntes
Budget für Arbeit ist auch noch nicht darunter gewesen.
Es gilt hier zum einen auch bei der Arbeitgeberschaft immer wieder zu bewerben,
dieses Instrument, gute Beispiele sichtbar zu machen, dass man dort ein Stück weiterkommt.
Weil ich denke, da sind wir uns einig, eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben,
seinen Lebensunterhalt mit seiner Hände Arbeit verdienen zu können.
Das ist für jeden Menschen hoher Stellenwert und für Menschen mit Behinderung
nochmal viel deutlicher.
Und wir haben 16.000 Menschen, die in Sachsen eine Werkstatt besuchen.
Und wir haben einen bösen Fachkräftemangel, wir haben einen Arbeitskräftemangel.
Ich sehe da durchaus Potenzial.
Wir haben da so verschiedene Ideen entwickelt, wo man sagen,
wir versuchen das Instrument voranzubringen.
Wir haben unter anderem die Arbeitgeber im Bereich der Landwirtschaft ins Auge
gefasst in dem Zusammenhang.
Wir werden, das ist allerdings dann erst im nächsten Jahr in Sachsen ist alle
zwei Jahre so eine große Landwirtschaftsmesse, wo auch die ganzen Verbände vertreten
sind, schauen, dass wir dort in den Foren vertreten sind und,
in gänsefüßchen Werbeblöcke für unser Thema fahren können.
Was aber den Zugang zu den Werkstätten angeht, da haben wir ein Modell.
Was durchaus eine große Bedeutung beimesse und die auch recht erfolgreich arbeiten.
Und zwar werden bei den Schulabgangsklassen in der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Dort geht der Integrationsfachdienst rein und versucht halt dort wirklich in
der Arbeit an der einzelnen Person dort Alternativen zur Werkstatt hinzubekommen.
Sei es jetzt durch viele Praktika bei kleineren Arbeitgebern im unmittelbaren
Sozialraum, dass man versucht, dort dann in eine unterstützte Beschäftigung
zu kommen oder in ein Budget für Ausbildung zu kommen.
Das sind Sachen, die haben von der Vermittlungsquote, die in der Maßnahme drin
sind und die dann ihren sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag bekommen,
ist das durchaus ermutigend, was dort geleistet wird.
Und der Integrationsfachdienst, da gibt es bei uns so eine Vereinbarung,
die werden halt für diesen Bereich mit einer Drittelfinanzierung bezahlt vom
Kommunalen Sozialverband als Träger der Eingliederungshilfe,
zum Drittel vom Kultusministerium und zum weiteren Drittel von der Bundesagentur für Arbeit.
Und das ist ermutigend, was da läuft in dem Bereich und ja.
Dass da halt man einen Schwerpunkt drauflegt, den Zugang in die Werkstätten
zu drosseln, dass halt die Menschen, die dort entsprechend Möglichkeiten haben,
vorher abbiegen können,
weil das ist immer noch einfacher, als die dann aus der Werkstatt wieder rauszuholen,
sei es mit dem Budget für Arbeit oder sei es mit anderen Instrumenten.
Das klingt ja vielversprechend und finde ich auch eine sehr positive Initiative.
Neben der Arbeit, die ja wichtig ist, neben einer guten schulischen Ausbildung,
ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein wichtiger Aspekt.
Die Teilhabeassistenz ist ja gegebenenfalls über die verschiedenen Gesetze geregelt.
Allerdings stellen wir fest, dass die Umsetzung in den Bundesländern a.
Unterschiedlich ist und b. zu viel Frust und Ärger führt.
Weil die Ämter, die das dann entscheiden sollen, den Menschen einfach keine
richtige Teilhabe gönnen oder irgendwelche Bedarfsermittlungen hinlegen,
die weit weg sind von dem, was der Mensch machen will oder ihn darauf basieren,
was er gerade macht, aber nicht, was er machen könnte, wenn er Assistenz hat.
Wir haben da sehr viele Klagen, auch sehr Gerichtsurteile oder Gerichtsverfahren, die laufen.
In Bad Segeberg, einem Kreisstadt in Schleswig-Holstein, wo ich selber lebe,
gibt es mittlerweile, glaube ich, zwölf Verfahren, was ja wahnsinnig ist.
Wie ist die Erfahrung bei Ihnen?
Was kommt da so in Ihrem Büro an?
Wie wird da die Teilhabeassistenz umgesetzt in die Tat für die Menschen mit Behinderung?
Grundsätzlich haben wir da auch eine Art Flickenteppich, muss ich sagen,
bei uns im Freistaat, weil halt die Eingliederungshilfe kommunal verfasst ist.
Aber über die schon angesprochene Clearingstelle kicken wir natürlich mit,
welche Schwerpunkte dort bestehen. Und da ist tatsächlich die Teilhabeassistenz
einer der Schwerpunkte, wo die Clearingstelle angerufen wird.
Das sind so etwas weniger als die Hälfte der Fälle, die die Clearingstelle da
in der Befassung hat, sind solche Teilhabeassistenzen.
Und das ist ein hoher Anteil und wir bekommen da zum Teil glückliche Einigung hin.
Die Clearingstelle spricht Empfehlungen aus, die dann zum Teil umgesetzt werden,
allerdings nicht immer.
Es ist bei uns auch ein sehr problembehaftetes Feld.
Was mir ein bisschen Bauchschmerzen bereitet, ist,
dass die Klagen der kommunalen Ebene über die kleinen Kassen,
dass da die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung immer in einem
Zummenschlag erwähnt wird,
wenn über die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen gesprochen wird,
wenn über die Kosten der Unterkunft allgemein gesprochen wird und dann kommt
es ja als Annex immer dran.
Ja, und in der Einditterungshilfe genau das Gleiche, das sorgt ja nicht für,
oder die Einditterungshilfe wird da halt ein bisschen unter Wert geschlagen aus meiner Sicht.
Und ja, im Bereich der Clearingstelle, wie gesagt, ploppen viele solche Fälle hoch.
Und es gab ja auch im letzten Jahr ein ziemlich prominentes Urteil,
oder ist es schon Ende 2023 gewesen, sogenannte Kreuzfahrerurteil,
wo sich halt ein Mensch mit Behinderung erstritten hat, der sonst auch auf eine
Assistenz angewiesen ist und
die auch finanziert bekommt, der mehrere Assistenten auch angestellt hat.
Und da ging es um die Mitnahme eines Assistenten und die daran hängenden Kosten
auf einer kurzen sieben- oder achttägigen Kreuzfahrt.
Und dort hat halt der Mensch wirklich durchgehalten, bis zum Bundessozialgericht
geklagt und dann Recht bekommen.
Und solche Urteile versuchen wir dann auch immer entsprechend publik zu machen,
dass wir sagen, Leute, es geht doch.
Natürlich immer traurig, dass man so lange klagen muss, ich erinnere mich an
meine Klage gegen Schleswig-Holstein wegen der Arbeitsassistenz ich musste auch
bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen um klar zu machen, dass ich neben meiner,
Teilzeitbeschäftigung war und es immer noch auch selbstständig sein darf und
dafür auch Assistenz braucht, da muss man wirklich weit gehen und da braucht
man natürlich auch mutige Menschen, die das tun so sieht das aus es lassen sich auch viele Menschen,
entmutigen, die man dann in der Beratung wirklich animieren muss,
weil man sagt, Leute, ihr dürft euch das nicht gefallen lassen.
Wir nehmen das in die Hand hier. Machen bitte die Anrufung der Clearingstelle
und wir kümmern uns, dass was passiert.
Wir haben das mit der Clearingstelle, die ist bei uns eigentlich gut zusammengesetzt.
Die ist zwar bei mir installiert und ich leite auch die Sitzungen und eine Mitarbeiterin
von mir bereitet die Fälle auf, aber die Clearingstelle selber,
da bin ich gar nicht stimmberechtigt, da sitzen sechs Menschen drin, sechs Experten.
Da kommen halt zwei von den Eingliederungshilfe-Trägern, von den Leistungsträgern.
Es kommen zwei von den Leistungserbringern und zwei von unserem Landesbeirat
für Inklusion der Menschen mit Behinderung, also zwei Betroffene. Und sie sind,
Wir haben da zwar das Mehrheitsprinzip, aber wir haben das jetzt eine gute Übung,
dass wir eigentlich immer einhellig unsere, oder dass die Mitglieder einhellig
ihre Empfehlungen abfassen.
Das ist eine Sache, die mich doch ermutigt. Wir versuchen es bekannter zu machen.
Und ja, es ist halt dadurch, dass es auf der kommunalen Ebene halt so zersplittert ist.
Es gibt halt Gebietskörperschaften, da läuft es besser.
Und es gibt Gebietskörperschaften, da hat es an vielen Ecken und Enden.
Dann lassen Sie uns nochmal, Sie sagen gerade die Clearingstelle,
lassen Sie uns da noch einhaken, bevor wir dann die Barrierefreiheit in die
Hand nehmen. Aber lassen Sie uns nochmal bei der Clearingstelle bleiben.
Wie funktioniert die denn so richtig? Also habe ich, wenn ich ein Problem mit
wem habe, kann ich zu Ihnen kommen?
Also wer muss als Betroffener mein Gegenüber sein? Ja, also der Betroffene ist
der Leistungsberechtigte nach dem zweiten Teil SGB IX, Eingliederungshilfe.
Und sein Gegenüber ist der Leistungsträger der Eingliederungshilfe.
Also das Sozialamt oder der überörtliche Träger, das ist bei uns der kommunale
Sozialverband Sachsen,
so ein kommunaler Zweckverband, die sich durch eine Zuständigkeitsregelung,
also bestimmte Leistungen werden von der örtlichen Ebene gewährt, von den Sozialämtern,
die Landkreise und kreisfreien Städte sind das bei uns und ein Teil der Leistung,
gerade was Werkstätten angeht oder in den weiteren besonderen Wohnformen,
das kommt vom überörtlichen Träger.
Und wir, wie gesagt, diese sechs Personen bilden die Clearingstelle und wir
machen es grundsätzlich so, dass wir zu den Sitzungen.
Den Betroffenen immer einladen. Wir übernehmen dort auch, bin ich froh,
dass wir das Budget haben, die behinderungsbedingten Mehrkosten.
Also wenn ein Mensch eine Begleitperson oder einen besonderen Transport braucht,
dann übernehmen wir das, Gebärdensprachbemitscher.
Einfach, damit nicht der Mensch sich für die Teilnahme wieder beim Anfängerungshilfe
trägt, dass er sich vielleicht auch unterstreiten muss.
Das ist einfach ja so eine Sache, wo sich dann der Hund jedes Mal den Schwanz beißt.
Also den laden wir ein auf den zuständigen Leistungsträger, also den Vertreter
des Sozialamtes oder des Kommunalen Sozialverbandes laden wir ein und dann laden
wir auch im Ermessen ein den Leistungserbringer,
also den Betreiber der Wohnformen oder den Betreiber der Werkstatt,
beziehungsweise auch mit der Leistung im Verbindung stehende Dritte.
Also gerade bei Schulassistenz, da laden wir dann den Schulleiter oder den Klassenlehrer ein.
Und dann sitzen die sich wirklich bei uns gegenüber und da kommt auch ganz viel
Wertschätzung zurück, dass die Betroffenen sagen,
ja, das erste Mal hat einer mit uns geredet und nicht nur vom Grüntisch aus
da in einer Akte geblättert und dann eine Entscheidung getroffen.
Und allein dieses Gespräch führt manchmal, nicht immer, auch schon zu einer
Korrektur der Entscheidung.
Und wenn Sie dann dieses Gespräch hatten und es führt zu einer Entscheidung,
ist ja gut, Akte geschlossen, erfolgreich, so, es kommt aber jetzt vielleicht
nicht direkt zu einer Entscheidung, welche Aufgabe hat dann die Clearingstelle?
Was kann und was darf sie dann tun und wie kann sie eingreifen in den Prozess?
Ja, wenn es nicht zu einer gütlichen Einigung kommt, dann kann die Clearing-Sprechstelle
eine Empfehlung aussprechen, eine Empfehlung an den zuständischen Leistungsträger.
Zum Beispiel, dass wir sagen, die Leistung ist bedarfsgerecht zu erbringen oder
es ist nochmal eine neue Bedarfsermittlung vorzunehmen oder,
dass konkret gesagt wird, die und die Leistung ist in der und der Höhe zu übernehmen.
Es ist rechtlich dann nicht bindend, aber wir verweisen die Leute dann immer
darauf, und das ist jetzt so ein bisschen eine Hoffnung, die da dran hängt,
wenn diese Empfehlung in den Wind geschlagen wird vom Leistungsträger.
Dann ermutigen wir die Menschen, dass wir sagen, wenn ihr im Klageverfahren
seid, dann bringt auch diese Empfehlung der Clearingstelle in den Prozess mit ein.
In der Hoffnung, dass sich dort in der Rechtsprechung dahingehend was entwickelt,
dass die Gerüchte sagen, naja, Leistungsträger, du sagst, du gibst die Leistung nicht.
Wir haben hier aber ein Empfehlungsschreiben von sechs Experten und die sagen,
es sollte doch was geben und ja, willst du dir das nicht mehr überlegen,
Leistungsträger, da vielleicht doch von deinem Standpunkt abzurücken.
Und wenn sich so eine Sache dann mal in Gerichtsurteilen wiederfindet,
Und das ist so ein bisschen unsere Wunschvorstellung,
dass diese Empfehlung der Clearingstelle dann dadurch noch größeres Gewicht erreichen.
Wir berichten auch über die Ergebnisse der Clearingstelle im Zuge der Berichtslegung.
Wir machen in jeder Legislaturperiode in Sachsen einen Bericht zur Lage der
Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen.
Dort wird dann auch ein bisschen zu Statistiken über die Tätigkeit der Clearingstelle berichtet.
Und wir haben auch, sind ein bisschen übers Gesetz hinausgegangen,
wir haben gesagt, wir schreifen in unsere Geschäftsordnung rein.
Dass das Sozialministerium als nicht stimmberechtigter, ständiger Gast an den
Sitzungen der Clearingstelle teilnimmt.
Wir haben zwar keine Zuständigkeiten auf der Landeserde für die Eingliederungshilfe,
Aber wir sind durchaus der Meinung,
dass das Sozialministerium als oberste Landessozialbehörde dort schon mitbekommen soll,
wo so in der Praxis dann die Knackpunkte, die Schwerpunkte, wenn es so wird,
in der Einfitterungshilfe bestehen, um halt dort hinzufügen.
Zu gucken, besteht eventuell sozialpolitischer Handlungsbedarf für das Land.
Wie gesagt, wir sind jetzt im fünften Jahr unserer Aktivitäten und hoffen,
dass sich das weiter konsolidiert und ich sehe die Sache auf einem guten Weg.
Die Klärungsstelle hat sich schon im Namen gemacht.
Das klingt gut und wir hoffen, dass wir mit dem Podcast den Namen noch ein bisschen verbreitern kommen.
Lassen Sie uns mal zum Thema Barrierefreiheit kommen. Es gibt ja ein großes
Thema, die Barrierefreiheit. Es gibt verschiedene Barrierefreiheiten.
Die meisten, wenn man Barrierefreiheit nennt, denken nur an abgesenkte Bürgersteige
oder Lyft oder was auch immer.
Aber die Barrierefreiheit ist ja vielseitig. Es gibt die Barrierefreiheit,
die physische Barrierefreiheit, die wir kennen.
Aber es gibt natürlich auch die digitale Barrierefreiheit. Barrierefreiheit.
Wo ist Sachsen da dran? Wo sind noch Stellschrauben, die zu setzen sind?
Gibt es da Regelungen, um auch den öffentlichen Raum barrierefrei zu gestalten?
Mehr Gesetze oder Empfehlungen, wo sind wir da dran?
Ja, das ist natürlich jetzt wirklich ein weites Feld, die Barrierefreiheit.
Wenn man jetzt nicht unbedingt mit der physischen Barrierefreiheit anfängt,
wenn man mit der digitalen Barrierefreiheit anfängt, dort sehe ich uns eigentlich
auf einem guten Weg bei uns in Sachsen.
Wir hatten 2013 oder 2014 nach dem Bund als erstes Bundesland ein E-Government-Gesetz
auf den Weg gebracht und hatten damit in gewisser Weise einen Vorlauf,
als dann die EU-Restlinie 2016 kam zur digitalen Barrierefreiheit.
Und ich kann hier auch nur wieder das, was bei uns ankommt, spiegeln.
Das läuft im Großen und Ganzen gut, die digitale Barrierefreiheit.
Wir haben bei unserer Stelle nämlich auch die Durchsetzungsstelle zu unserem
sächsischen barrierefreien Websites-Gesetz.
Und dort halten sich die Beschwerden, die an uns herangetragen werden,
wirklich in Grenzen. Also da kommt gar nicht so viel an.
Wir haben ja die Überwachungsstelle, die beim DZB Lesen, Deutschen Zentrum für
Barrierefreies Lesen, in Leipzig
angesiedelt ist zum einen und die Durchsetzungsstelle, wo die Betroffenen,
das kennen Sie ja, nachdem Sie halt beim Betreiber der Webseite nicht weitergekommen
sind, dann an die Durchsetzungsstelle herantreten können und dort Mängel bei
der Barrierefreiheit anzeigen können.
Diese Durchsetzungsstelle bei uns, die Zahl der Fälle ist überschaubar, die da kommt.
Wir bringen das auch in ganz zahlreichen Facetten mit ein.
Ist vielleicht auch ein günstiger Aspekt, dass hier in der Staatskanzlei halt
wie landesweite IT organisiert, federführend organisiert wird.
Da haben wir einen guten Zugriff, einen direkten Draht dazu und auch durch die
schon jahrelange Beratungstätigkeit vom DZB Lesen sind die öffentlichen Stellen
da eigentlich sehr gut sensibilisiert.
Die Durchsetzungsstelle hat auch schon Fortbildungsveranstaltungen für die einzelnen
öffentlichen Träger gemacht.
Und dort haben wir den großen Vorteil, dass dort auch von unseren landesrechtlichen
Regelungen die kommunalen Träger mit erfasst sind.
Was halt bei den anderen Sachen, das hatte ich gesagt, das Sächsische Inklusionsgesetz
gilt nur auf der Landesebene, die auf der kommunalen Ebene halt nicht der Fall ist.
Die sind natürlich verpflichtet, die Bauordnung umzusetzen, aber alles,
was im Land vielleicht noch ergänzend und feindlichrischer geregelt ist,
gilt dann halt auf der kommunalen Ebene nicht.
Und wenn man zur physischen Barrierefreiheit übergeht, die sächsische Landesbauordnung
orientiert sich sehr stark an der Musterbauordnung.
Also Sachs ist generell da sehr mustertreu und beinhaltet da halt Regelungen,
die nicht so weit gehen wie in anderen Bundesländern.
Es gibt keine Quotierung für Wohnungen, die rollstuhltauglich sind.
Es gibt zahlreiche Ausnahmetatbestände bei uns in der Bauordnung.
Es sind nicht alle Regelungen der DIN 1840 Teil 1 und Teil 2 in die technischen
Baubestimmungen, in die Liste der technischen Baubestimmungen überführt worden.
Also dort ist noch eine Aufgabe, wo wir auch mit den zuständischen Ministerien
im ständischen Austausch sind und dort versuchen weiterzukommen.
Was den Bereich ÖPNV betrifft, ist es wiederum so.
Da sind wir über regionale Arbeitsgruppen, ÖPNV für alle, wo sich Betroffene einbringen,
sehr gut aufgestellt, die auch wirklich hervorragend mit den Verkehrsverbünden
und Verkehrsunternehmen zusammenarbeiten, bis hin zu behinderten Fahrgastbeiläden.
Aber dort ist es halt auch so, die großen Städte, die drei Ballungszentren vorbildlich
und je weiter man dann wegkommt von den Zentren, dann nimmt man dann, ja...
Auch der Grad der Barrierefreiheit irgendwie spürbar ab.
Was leichte Sprache angeht, das ist ein Thema, was mir sehr am Herzen liegt.
Gilt halt allerdings mit seinen Anforderungen nach dem Infusionsgesetz auch
wieder nur für die Landesbehörden.
Klar sind die kommunalen Behörden drin, wenn es um Sozialleistungen geht,
aber was allgemein die Verbreitung von leichter Sprache angeht,
die ich sehr wichtig finde, da gibt es auch noch erheblichen Nachholbedarf.
Aber es gilt hier auch wieder der eingangs erwähnte Satz. Es ist eine ganze Menge erreicht worden.
Es ist ja auch viel neu gebaut worden in den Jahren nach der Wende bis zum heutigen Tage.
Aber wir müssen da noch eine Schippe drauflegen.
Da sind wir schon beim interessanten Thema. Wo sehen Sie denn für Sie,
Herr Welch, die zukünftigen Herausforderungen in Ihrem Bundesland?
Wo sagen Sie, da muss jetzt ziemlich zeitnah angepackt werden,
weil da brodelt es oder da sind Schwierigkeiten, die wir so nicht länger dulden
dürfen im Bereich der Inklusion?
Ja, also der ganz große Punkt ist wirklich Novellierung unseres Landes-Inklusionsgesetzes
und dort wiederum als der Hauptpunkt die Ausweitung des Geltungsbereichs auf die kommunale Ebene.
Wir hatten uns jetzt im Vorfeld der Landtagswahlen zusammengesetzt,
weil gemeinsam ist man stärker und haben ein Positionspapier auf den Weg gebracht.
Das nennt sich Sachsen inklusiv 2030.
Gemeinsame Forderungen an die Staatsregierung in der achten Legislaturperiode
des Sächsischen Landtags.
Und wenn ich sage gemeinsame Forderungen, dann ist das halt ein Papier,
was in Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen,
mit der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten in Sachsen.
Und quasi mit meinem Tut in elf Politikfeldern insgesamt 58 Punkte aufgeschrieben,
wo wir gesagt haben, das gehört auf die Agenda für die nächste Landesregierung.
Wir hatten das dann im Zuge der Koalitionsverhandlungen.
Herr Welch, kann ich Sie kurz unterbrechen? Sie müssen die Beantwortung der
Frage nochmal leider von Neustadt und Sie waren einmal für zehn Sekunden weg.
Hören Sie mich? Hallo, hallo?
Hallo, hallo? Herr Welch, hören Sie mich?
Hallo, hallo, hallo?
Herr Welch, wir haben bereits einige Themen angedockt. Jetzt frage ich mich
natürlich, viele Herausforderungen gibt es noch?
Sie haben gesagt, es ist viel in Bewegung, allerdings noch ganz viel zu tun.
Was sind so die Herausforderungen, die Sie sehen, die auf Ihr Bundesland zukommen
und die natürlich für Sie als Beauftragten Wichtigkeit haben?
Ja, die größte Herausforderung, sehe ich, hat es schon mal angesprochen,
an dem eingeschränkten Geltungsbereich von unserem Sächsischen Intrusionsgesetz.
Also das ist der Punkt, den wir jetzt angehen müssen in der neuen Legislaturperiode,
dass dieser Geltungsbereich auch die kommunale Ebene erfasst.
Wir haben insgesamt im Zuge der Landtagswahlen ein Positionspapier erarbeitet,
das nennt sich Sachsen inklusiv 2030.
Gemeinsame Forderung an die Staatsregierung in der achten Legislaturperiode
des Sächsischen Landtags.
Gemeinsam bedeutet der Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderung,
die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten.
Meine Wenigkeit haben das zusammen auf den Weg gebracht.
Das sind acht Seiten, elf Politikfelder, 58 Einzelpositionen.
Und das haben wir in dem Prozess der Koalitionsverhandlungen eingespeist.
Der ein oder andere Aspekt findet sich dort auch wieder.
Natürlich nicht das gesamte Portfolio, aber das wird jetzt für uns die Agenda
sein, die wir in der kommenden Legislaturperiode bearbeiten müssen.
Und das geht halt quer B darum, dass man in Sachsen auch eine Landesfachstelle
oder Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit schafft,
dass man Inklusion als Förderziel in allen Förderrichtlinien verankert.
Das ist die Quotierung von Rollstuhlwohnungen über vorbehaltsloses Recht für
den Besuch einer Kindertageseinrichtung,
auch für Kinder mit Behinderungen bis hin zum Ausbau der Zuverdienstangebote
für psychisch kranke Menschen und der Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle über Gewalt.
Also ein ganz breites Portfolio, steht auch auf unserer Internetseite unter
sachsen.inklusiv.de und das wird unsere Agenda sein.
Wir brauchen in der Behindertenpolitik, wie wir ganz am Anfang bereits besprochen
haben, ein großes politisches Konsensum.
Also das heißt parteiübergreifende Zusammenarbeit, dass das parteipolitische
Geplänkle beiseite gelassen wird.
Jetzt gilt es aber auch in den Behindertenstrukturen bei den Leuten,
die aktiv sind von Institutionen bis auch zu den Initiativen eine gute Zusammenarbeit.
Wie sieht es bei Ihnen aus in Sachsen?
Wie ist Ihr Gefühl der Zusammenarbeit, des gemeinsamen Blicks in die Richtung Inklusion?
Weil im Endeffekt ist das Ziel ja für alle, egal welcher Behinderungsart,
egal welcher Verein, egal welche Vereinigung oder egal welche Institution.
Es geht ja alles im Prinzip in Richtung, wir wollen Inklusion.
Wie sieht das da aus in Sachen Zusammenarbeit und Initiativen und welche können
Sie uns da vielleicht auch hervorheben?
Ja, also was den Bereich angeht, sind wir, ja, ich fange nochmal an mit der Beantwortung.
Herr Lange, ist das okay? Ja, selbstverständlich, ja klar.
Ich muss mal kurz Luft holen und mich sammeln. Alles gut, fangen Sie einfach
an, wenn Sie bereit sind.
Ja, es ist natürlich wichtig, in allen Politikfeldern dort mit einer Stoßrichtung
Konsens zusammenzuarbeiten.
Und wir haben so eine Grundübereinkunft, dass das Thema Inklusion,
das Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung schon eine Sache ist,
die an sich nicht in Streit steht.
Es wird sich keiner hinstellen und sagen, da wollen wir überhaupt nichts machen,
das interessiert uns nicht, da bringen wir uns nicht aktiv ein.
Also da ist natürlich ein Grundkonsens vorhanden.
Für mich ist es ein ganz großes Netzwerk mit den kommunalen Behindertenbeauftragten
zusammenzuarbeiten, was halt nochmal eine besondere Dimension dadurch hat,
dass das Landesgesetz auf der kommunalen Ebene nicht gilt.
Aber wir haben eine ganze Reihe von weiteren Gremien, auch Loseninitiativen,
die hier verschiedene Politikfelder anpacken.
Wir haben schon seit 2010 eine sogenannte Allianz Arbeit und Behinderung,
die vom Sozialministerium federführend organisiert wird, wo die ganzen Vertreter
der zuständigen Ministerien, die da eine Rolle spielen können, sind,
wo die IHK, die Handwerkskammern vertreten sind, Bundesagentur für Arbeit,
die Arbeitgeberverbände, die Gewerkschaften und natürlich auch der Landesbeirat für Inklusion.
Also dort wird schon sehr zielgerichtet an Konzepten gearbeitet.
In dem Bereich läuft das vorbildhaft.
Und ich merke auch, seitdem wir bei der Staatskanzlei angebunden werden,
dass die Einbeziehung in politische Projekte größer ist.
Man wird bei viel mehr Vorhaben beteiligt, man wird angehört.
Es wird dann auch mal von einer Organisationseinheit unter der Hand beim Beauftragten angefragt.
Mensch, wir haben da hier eine konzeptionelle Geschichte.
Was sagt der Landesintressionsbeauftragte dazu? Also das wird eigentlich immer vertrauensvoller.
Das ist wirklich ein Prozess, den man da beobachten kann.
Dann gibt es natürlich Politikfelder, das haben wir schon angerissen,
wo halt Nachholbedarf ist, wo das natürlich noch gesteigert werden muss,
wo man die Akteure erstmal aufschließen muss, um dort ein paar Schritte weiterzukommen.
Ja, ich könnte jetzt ganz, ganz viele Politikbereiche nennen.
Eine so eine Sache ist, was den Hochschulbereich angeht, da ist es ja so,
dass, wenn man mit dem Wissenschaftsministerium spricht, Freiheit der Forschung und der Lehre.
In den Hochschulen wird, das ist ja auch richtig so, eine sehr große Autonomie angeräumt.
Und dort haben wir den Weg gefunden, dass wir bei der Landesrektorenkonferenz
den Fuß in die Tür bekommen haben, um halt dort für unsere Themen zu werben.
Da greift dann auch immer das eine in das andere, dass man halt dort dafür wirkt,
dass bei der Bauingenieur- und Architektenausbildung halt das barrierefreie
Plan und Bahn eine Rolle spielen muss, damit halt in der Praxis weniger Blödsinn
passiert und da sind wir schon, ja,
ziemlich multiprofessionell will ich nicht sagen, aber multikonzeptionell aufgestellt,
um dort die Themen zu bearbeiten.
Ich hatte, ihr hattet die übernächste
Frage, aber ich hatte sie schon in diese Frage mit eingebunden.
Gibt es so zwei, drei Initiativen, die gerade in Ihrem Bundesland aktiv sind,
wo Sie sagen würden, da würde ich gerne darauf hinweisen, Sie haben schon die
Clearing-Stelle genannt, was für mich ja nicht mal eine Initiative ist,
sondern was wirklich fest etabliert ist, aber was ich als sehr großartig empfinde.
Gibt es noch so ein, zwei Sachen, wo Sie sagen, wie ist es wichtig,
dass man andere Bundesländer erfahren, vielleicht Nachmacherprinzip?
Ja, es wurde bei uns, also ich halte immer viel davon, wenn man so in allgemeine
Prozesse eingebunden wird und jetzt nicht unbedingt die Extrawurstbrät.
Da machen wir dann noch einen Annex dran, was die Menschen mit Behinderung betrifft.
Wir haben zum Beispiel in Sachsen aufgesetzt durch die Staatsregierung und die
Tourismusverbände einen Masterplan Tourismus und sind dort von Anfang an beteiligt
worden und haben dort unter anderem die Themen,
wo es um die Digitalisierung der Tourismusakteure, insbesondere der Kleinen geht,
dort gleich das Thema digitale Barrierefreiheit zu setzen und wo es um Initiativen
geht, Strategien geht, den Fachkräftemangel im Tourismus respektive der Gastronomie
anzugehen, dass wir dort gesagt haben, okay,
und da sind Menschen mit Behinderung eine Schwerpunktgruppe,
die man dort gesondertal nochmal ins Auge fassen kann.
Dort haben wir uns also mit verschiedenen Schwerpunkten in diesen Masterplan
Tourismus auch eingebracht.
Ist natürlich dann auch wieder so, die jetzige Ministerin für Kultur und Tourismus
war auch schon Sozialministerin und hat halt einen Bezug zu dem Thema und da
braucht man die Türen nicht einrennen,
sondern schon beim leisesten Klopfen wird man reingelassen.
Die Allianz Arbeit und Behinderung hatte ich schon genannt.
Es läuft zurzeit bei uns ein sogenannter Inklusionsprozess in Kindertageseinrichtungen,
wo konzeptionell für die gesamte Landschaft der Kindertageseinrichtungen.
Dort so eine Art Leitfaden erarbeitet wird. Da sind wir dabei.
Aber es ist immer mein Bestreben.
In den allgemeinen Dingen dann die Duftmarken zu setzen und dort was zu hinterlassen
als ein eigenes Programm, wo es nur um Behinderte oder nur um Barrierefreiheit geht.
In der Vergangenheitsform gesprochen, wir hatten Ende der 2010er Jahre eine
ÖPNV-Strategiekommission, die sich mit der Zukunft des ÖPNV in Sachsen auseinandergesetzt hat.
Und dort waren wir auch dabei und haben dann als Querschnittsthema,
so wie sich das gehört, auch die Fragen zur Barrierefreiheit eingetragen.
Wir haben schon in unserem Gespräch auch das Thema angesprochen bei der Teilhabeassistenz,
dass es viele Klagen geben muss und so weiter.
Viele Menschen mit Behinderung müssen regelmäßig und ganz viel sich bei den
Ämtern durchklagen, prozessieren, kämpfen, Widersprüche einlegen und so weiter und so fort.
Ein Umstand, der ja keinem so richtig gefällt und der ja anstrengend ist.
Was hätten Sie da für einen Wunsch an die Landesregierung, vielleicht sogar
an den Bund und aber auch an die Ämter, um diesen Kampf zu beenden?
Sondern dass man einfach die Gesetze, wie einer mal vor, glaube ich,
im Februar 2024 gesagt hat, die Erkenntnisse sind da, die Gesetze sind da,
wir brauchen sie nur noch umzusetzen.
Was hätten Sie da für Wünsche oder Räte, die Sie geben könnten,
damit sich das endlich mal verbessert und vereinfacht für Menschen mit Behinderung,
dass dieser Kampf aufhören würde?
Ich sage immer so einen Satz, die Belange von Menschen mit Behinderung müssen
bei allen politischen und administrativen Entscheidungen Berücksichtigung finden.
Und wenn man einfach bei einer Entscheidung, die man trifft,
einfach daran denkt, wie wirkt denn das jetzt auf Menschen mit Behinderung,
Muss ich bei dieser Entscheidung vielleicht noch etwas Besonderes beachten?
Ich denke, dann wäre man schon ein ganzes Stück weiter.
Und gerade wenn ich mit Menschen aus dem politischen Raum spreche,
versuche ich dann immer, so ein paar Zahlen anwand zu bringen.
Ich sage dann, Leute, die allermeisten Behinderungen, nämlich um die 95 Prozent,
die sind nicht angeboren, sondern die werden im Laufe eines Lebens durch Unfälle, Krankheiten usw.
Erworben. Und es kann jeden, jeden Tag treffen. Und denkt das doch mal mit.
Und dass es eben erst nicht so weit kommen muss, bis ein Minister mir sagt,
ja, er hat jetzt gemerkt, seitdem seine Schwiegermutter im Rollstuhl sitzt und pflegebedürftig ist,
dass es da viel Nachholebedarf gibt, das ist jetzt schon ein paar Jahre her,
sondern dass man nicht erst diese Betroffenheit unbedingt haben muss,
sondern dass man einfach sich sagt, ich muss die Sachen weit denken.
Das ist eigentlich der größte Wunsch. Und dann würden vielleicht irgendwann
auch Beauftragte mit so einer Funktion überflüssig werden, weil es überall in den Köpfen drin ist.
Die Barrieren in den Köpfen sind nach wie vor die größten. Jetzt sind wir schon
fast bei der letzten Frage, die unsere berühmte Glaskugel betrifft.
Die würden wir trotzdem noch mal mit einfügen. Das war jetzt der Wunsch,
um diese ganzen Prozesshürden zu unterbinden oder diese ganzen Kämpfe.
Was wünscht sich denn der Landesbindernbeauftragte? Ja, der Name ist ja ein
bisschen anders, aber wir lassen
es jetzt mal in jedem Bundesland bei dem Landesbindernbeauftragten Namen.
Was wünschen Sie sich, Herr Welch, für die Zukunft in Ihrem Bundesland,
wo Sie sagen würden, Und auch wenn das Teil wäre, sich ganz abschaffen wünschen
Sie sich wahrscheinlich noch nicht, weil das wird auch wahrscheinlich nie passieren,
weil Inklusion ist ja ein stetiger Prozess.
Aber was wünschen Sie sich für die Zukunft im Bereich der Menschen mit Behinderung
und für Ihren Job vor allem natürlich?
Ich wünsche mir, dass das offene Ohr, das Miteinanderverhandeln auf Augenhöhe und ganz besonders,
dass in diesen Prozessen auch immer die betroffenen Menschen,
dass die Menschen mit Behinderungen einbezogen werden.
Das klingt zwar zu abgedroschen, nichts über uns, ohne uns, aber dieses Prinzip,
in den Fragen die Menschen, die es betrifft, einfach zu fragen,
einzubinden, Das ist für mich das Primat.
Ich versuche das selbst immer so zu leben.
Und ich bin froh, dass ich den Landes-Influsionsbeirat in der Hinterhand habe,
wo Menschen mit den verschiedensten Behinderungsorten drin sitzen,
wo ich dann auf die zugehe und sage, Mensch, die spezifische Frage,
da kenne ich mich nicht aus.
Sag mir doch mal, wie das jetzt genau bei euch ankommt, diese Problematik.
Und das wünsche ich mir halt, dass das viel öfter erfolgt von viel mehr Akteuren.
Herr Welch, ich drücke Ihnen die Daumen,
dass die Wiedernominierung stattfindet, dass Sie uns erhalten bleiben im Kreise
der Landesbindernbeauftragten und Ihnen ganz viel Glück und vielen Dank für
die Beantwortung dieser vielen Fragen und für den Einblick in Sachsen,
was das Thema Behinderung und Inklusion anbelangt. Dankeschön. Vielen Dank, Herr Lang.
Es war auch mir ein Vergnügen, mit Ihnen hier über die Ferne zu schwatzen.
Ich wünsche uns allen natürlich, dass unser Gemeinwesen stabil bleibt und die
Demokratie als Leitprinzip erhalten bleibt.
Denn Jürgen Dussel sagt immer, Demokratie braucht Inklusion.
Aber andersrum ist es genauso.
Ich bin überzeugt, Inklusion funktioniert nur unter Demokratie.
Music.
Inklusion? Inklusion ist ein Gesellschaftsprojekt. Inklusion bedeutet,
dass jeder Mensch ganz natürlich dazugehört.
Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast.
Inklusion heißt teilhaben. Wir möchten dich mit unserem Podcast dazu motivieren,
bereits jetzt an der Gesellschaft teilzunehmen.
Denn nur so können Barrieren abgebaut werden.
Barrieren, die nicht nur im Alltag bestehen, sondern auch in den Köpfen.
Lasst uns diese gemeinsam abbauen.
Music.
Das war es also für die Episode mit dem Landesbindernbeauftragten aus Sachsen, Michael Welsch.
Und ich wünsche gute Unterhaltung für den nächsten Podcast.
Schon am 8. März, am Internationalen Weltfrauentag, gibt es Lust auf Zukunftsplanung
mit Ellen Keune in der Episode 241. und die nächsten Podcasts werden folgen,
da könnt ihr euch drauf verlassen.
Mein Name ist Sascha Lang, in
den Shownotes gibt es den Link zum Landesbindernbeauftragten von Sachsen.
Bis dann, alles Gute, ciao, ciao, bye, bye.
Das war der Podcast Igel Inklusion ganz einfach leben mit eurem Inklusator Sascha Lang.
Music.
Igel – Inklusion, ganz einfach leben. Wird dir präsentiert von Inklusator.
Infos zum Inklusator und weitere Folgen findest du unter www.igelmedia.com Musik.
Music.