Wie geht es den Menschen mit Behinderung in Berlin
Aus unserer Serie Landesbehindertenbeauftragte im Gespräch – im Interview Christine Braunert-Rümenapf
27.03.2025 50 min
Zusammenfassung & Show Notes
In dieser spannenden Ausgabe des IGEL Podcasts ist Christine Braunert-Rümenapf zu Gast – Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in Berlin. Im Gespräch mit Sascha Lang, dem Inklusator, berichtet sie eindrucksvoll von ihrer täglichen Arbeit, ihren Herausforderungen und den Fortschritten, die Berlin im Bereich Inklusion gemacht hat. Sie spricht über ihre unabhängige Rolle, die gesetzlich verankert ist, und erläutert, wie sie ressortübergreifend Einfluss auf Gesetzesvorhaben nimmt.
Ein zentrales Thema der Folge ist die schulische Inklusion in Berlin. Trotz einer vergleichsweise hohen Inklusionsquote sieht sie eine gefährliche Entwicklung: Förderzentren werden wieder ausgebaut, inklusive Schwerpunktschulen stagnieren. Auch die Nutzung des Budgets für Arbeit bleibt aus ihrer Sicht enttäuschend gering – gerade einmal 48 Menschen nutzten es 2023 in Berlin. Die Gründe dafür sind vielschichtig: mangelnde Aufklärung, bürokratische Hürden, restriktive Bewertungssysteme.
Christine Braunert-Rümenapf hebt zudem positive Entwicklungen hervor, wie das Berliner Behindertenparlament, die neue Schlichtungsstelle nach §33 LGBG oder das Berliner Mobilitätsgesetz. Gleichzeitig kritisiert sie das Fehlen verbindlicher gesetzlicher Regelungen zur Barrierefreiheit in vielen Lebensbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen, bei der Wohnraumversorgung und im Kulturbereich.
Eine Folge voller klarer Worte, wertvoller Einblicke und konkreter Verbesserungsvorschläge. Reinhören lohnt sich!
Links zur Landesbehindertenbeauftragten finden Sie hier:
Internetseite der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen:
Pressemitteilung 16 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen mahnt zur Lösung des Tarifkonflikts um die Persönliche Assistenz
Pressemitteilung Schlichtungsstelle nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen:
Internetseite Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen:
Internetseite der Schlichtungsstelle:
Mehr Folgen unter www.inklusator.com
Feedback gerne an: office@inklusator.com
Transkript
Music.
Sascha Lang Mal wieder ein Mann.
Es kommen noch demnächst paar Männer. Ich habe noch ein paar im Kasten und es
kommen noch ein paar dazu.
Also ich habe nicht Männer im Kasten, sondern Landesbindernbeauftragte-Interviews im Kasten.
Gleich sprechen wir mit Christine Braunert-Rümenapf.
Sie ist die Landesbindernbeauftragte in Berlin noch bis 2027.
Und sie hat mir eben oft erzählt, sie will keine Verlängerung mehr.
Sie will was anderes machen.
Okay, wir freuen uns aber, dass sie jetzt noch da ist, weil das Interview finde
ich einfach großartig geworden.
Eine Frau, die mit Herz und Seele ihren Beruf macht. Das ist eher eine Berufung als ein Beruf.
Christine Braunert-Rübenapf im Interview.
Landesbehindertenbeauftragte im Gespräch. Mein Name ist Herr Schlang,
ich bin euer Inklusator. Viel Spaß und gute Unterhaltung.
Music.
Landesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung im Gespräch.
Eine Rubrik des IGL-Podcasts.
Music.
IGL-Inklusion, ganz einfach leben. Unsere Rubrik Landesbehindertenbeauftragte im Gespräch.
Und jetzt sind wir angekommen in Berlin bei Frau Braunert-Lümnaff.
Herzlichen Dank, dass Sie Zeit haben und herzlich willkommen im IGL-Podcast.
Ja, vielen Dank und auch herzlich willkommen von mir. Ja, meine erste Frage
gilt ja immer, damit wir das ein bisschen einordnen können. Wo sind Sie als
Landesbehindertenbeauftragte denn überhaupt angesiedelt?
Wie unabhängig, abhängig sind Sie?
Erzählen uns mal, wo Sie da angesiedelt sind.
Nach dem Gesetz, dem Landesgleichberechtigungsgesetz, Paragraf 22,
Absatz 3, bin ich angesiedelt bei dem oder der jeweiligen Senatorin für Soziales.
Das ist im Moment die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, kurz ASCIIWA.
Aber ich bin ressortübergreifend tätig, ich bin fachlich eigenständig tätig,
ich kann selbstverständlich eigenständig mit der Presse reden,
bin unabhängig in der Wahrnehmung des Amtes und nur dem Gesetz unterworfen.
Also das heißt, es gibt keine übergeordnete Instanz, die Weisungen erteilen kann.
Das Modell in Berlin ist damit ein bisschen verwaltungsnäher,
als wir das aus dem einen oder anderen Bundesland kennen.
Aber im Idealfall hat es eben auch die Möglichkeit, Vorhaben bereits zu beeinflussen,
bevor sie überhaupt in die Entscheidungsebene oder gar ins Parlament gehen.
Das passiert immer wieder.
Es passiert letztendlich zu selten, aber es passiert tatsächlich immer wieder,
dass Kolleginnen oder Kollegen aus anderen Fachabteilungen oder auch aus anderen
Verwaltungen auf mich zukommen und sagen, wir haben da etwas,
einen Arbeitsentwurf oder auch nur ein Vorhaben.
Sie haben sich da vor ein paar Jahren entweder schon mal dazu geäußert oder
wir wollen mal ganz grundsätzlich hören, wie Sie das für die Menschen mit Behinderungen einschätzen.
Gibt es etwas, was Sie uns da vielleicht mit auf den Weg geben wollen und das
im Vorfeld eben mit mir besprechen, manchmal aufnehmen, manchmal auch nicht,
aber dann eine Rückmeldung geben und sagen, warum Sie es nicht getan haben oder
auch, dass Sie es nicht getan haben.
Also das heißt, das ist so ein Teil der Arbeit, der einmal wichtig ist für das
einzelne Gesetzesvorhaben, der aber auch wichtig ist, so ein Bewusstsein bei
den Kolleginnen und Kollegen zu schaffen für ein Disability Mainstreaming,
auch wenn ich vielleicht mal nicht greifbar bin und sie das dann ein bisschen
in die Breite tragen können.
Es ist allerdings nach außen hin immer relativ wenig sichtbar,
weil es eben interne Arbeitsvorgänge sind.
Jetzt gab es ja in den früheren Jahren auch Landesbehindertenbeauftragte,
die ehrenamtlich gearbeitet haben, wenn ich aber so ihr Arbeitspensum checke
und so ein bisschen auch bei der Terminfindung.
Ich hoffe ja mal, dass sie eine nicht ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.
Es ist keine ehrenamtliche Tätigkeit, das ist richtig.
Also es ist eine bezahlte Stabsstelle mit einem kleinen Mitarbeiterstab,
wobei man dazu sagen muss, dass die Ressourcenfrage wirklich unser Wunderpunkt ist.
Es ist in Berlin so, dass der oder die Landesbeauftragte tatsächlich bei allen
Vorhaben, also quer durch zehn Senatsverwaltungen und die Senatskanzlei plus
diverser Gremien einzubeziehen ist.
Und das ist mit dem kleinen Team.
Es gibt eine einzige Referentenstelle in Teilzeit.
Und zwei Mitarbeitende für Bürger und Bürgerinnen anfragen, aber auch für verschiedene
Geschäftsstellen, ist es einfach so, dass die Aufgaben viel mehr sind als das,
was wir leisten können und auch wollen.
Also wir hätten eine ganze Menge Sachen, die wir gerne noch anschieben würden.
Bei dem oder der Landesbeauftragten ist zum Beispiel auch der sogenannte Koordinierungsmechanismus
angesiedelt. Also die Schnittstelle nach der UN-Behindertenrechtskonvention
zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung.
Und das ist eigentlich ein Bereich,
wo ich aus meiner Sicht relativ viel eigenständig initiieren könnte.
Und es liegt aber relativ brach. Also es gibt einen Arbeitskreis barrierefreies Gesundheitswesen,
den ich unabhängig von anderen Verwaltungen mit der Zivilgesellschaft durchführe, organisiere,
wo wir mit verschiedenen Akteuren sprechen, mit der Staatssekretärin für Gesundheit,
aber auch mit Akteuren aus der Selbstverwaltung der Gesundheit,
zum Beispiel dem Präsidenten der Ärztekammer etc.
Wir machen das Gleiche auch noch im Bereich MECSF, Also eine Erkrankung,
die sich zahlenmäßig leider sehr ausgebaut hat.
Nach der Corona-Pandemie. Ich hätte da noch ganz andere Ideen.
Ich hätte gerne ein Bündnis für barrierefreies Bauen.
Aber das ist dann eben leider einfach eine Ressourcenfrage.
Sie haben gesagt, Sie sind bei dem Ministerium für Arbeit. Nächstes Jahr sind Wahlen in Berlin.
Das heißt, Sie können unabhängig der politischen Konstellation weitermachen?
Wir sind quer zur Legislatur, das ist richtig, die jetzige Amtsperiode geht bis zum 31. August 2027.
Es sind immer fünf Jahre quer zur Legislatur und wie gesagt,
parteipolitisch unabhängig.
Jetzt, oder, ja, sie klingt ziemlich oberflächlich, die Frage,
und doch geht sie sehr in die Tiefe.
Wie geht es den Menschen mit Behinderungen eigentlich in Berlin?
Das kommt, glaube ich, sehr stark auf die Perspektive an.
Also grundsätzlich würde ich im Moment sagen, es geht den Menschen mit Behinderungen
oder uns allen in der Beziehung nicht so besonders gut.
Das hat, glaube ich, aus meiner Sicht auch ganz viel mit der Großwetterlage zu tun.
Wir erleben verstärkt, und zwar
sowohl im Land Berlin als auch auf der Bundesebene, so nehme ich es wahr,
dass die Belange und Bedarfe von Menschen mit Behinderung das sind,
was zuerst in Frage zu stellen ist,
wenn gerade auch die haushalterischen Rahmenbedingungen sehr schwer werden und
immer schwieriger werden. Das ist der eine Punkt.
Und wie gesagt, dann kommt es eben ganz stark auf die Perspektive an.
Menschen mit Behinderung sind ja eine sehr große, eine sehr heterogene Gruppe.
Wir haben in Berlin rund 647.000 Personen mit einer anerkannten Behinderung.
Also es geht uns insgesamt so um circa ein Fünftel der Bevölkerung.
Und Teilhabemöglichkeiten, Lebenschancen hängen eben auch sehr stark davon ab,
von der Art der Schwere der Beeinträchtigung, von den finanziellen Ressourcen,
vom Alter, vom Geschlecht, vom Bildungsgrad, von sozialen Netzwerken,
wann die Beeinträchtigung im Lebensverlauf eintritt.
Also ein Beispiel, ich glaube, ganz besonders schlecht geht es einer Gruppe,
die gerade eine barrierefreie oder sogar uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare
Wohnung sucht. Der Wohnungsmarkt in Berlin ist extrem angespannt.
Das teilen wir mit anderen Ballungsgebieten.
Aber wenn Sie dann eben auch noch eine barrierefreie, bezahlbare Wohnung oder
eben tatsächlich eine rollstuhlgerechte Wohnung brauchen, dann ist das im Moment
eigentlich fast aussichtslos.
Oder ein anderer Bereich ist, ärztliche Versorgung ist aufgrund des nicht barrierefreien
Gesundheitswesens eben auch sehr schwierig und da geht es nicht nur um die baulichen Barrieren,
sondern auch um verstellbare Untersuchungsmöbel.
Darum, ob ein Arzt, eine Ärztin sich mit den verschiedenen sich überlagernden
Krankheitsbildern wirklich auch auskennt,
ob sie die Möglichkeiten haben,
in leichter Sprache oder auch in Gebärdensprache zu kommunizieren etc.
Also ich glaube, da gibt es tatsächlich sehr, sehr viele verschiedene Barrieren.
Ein bisschen besser sieht es aus im Bereich Mobilität.
Unser ÖPNV ist relativ gut ausgebaut.
Luft nach oben ist auf jeden Fall noch, aber er ist relativ gut ausgebaut.
Und hier gibt es tatsächlich einen Vorteil.
Es gibt in Berlin seit vielen Jahren, seit den 80er Jahren, den sogenannten
Sonderfahrdienst. Virmobil nennt sich das.
Das ist ein Angebot für Menschen, die den ÖPNV aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht nutzen können.
Dafür gibt es ein extra Merkzeichen in Berlin, das T.
Und das ist was, was, glaube ich, in Flächenstaaten eher nicht vorhanden ist.
Das klingt ja spannend. So ein ähnliches Modell gibt es in meinem Heimatland
Luxemburg auch. Das finde ich ziemlich cool.
Lass uns dann mal von dem Allgemeinen ein bisschen in die Tiefe steigen.
Wir hören ganz viel, dass die schulische Inklusion in ganz vielen Bundesländern
katastrophal, nicht gut ist, schwierig ist. Wie sehen Sie das in Berlin?
Wie sind die Herausforderungen? Wir haben ja schon trotzdem ein paar interessante
Institutionen in Berlin auch.
Aber wie sieht da die Entwicklung aus mit der schulischen Inklusion?
Also aus meiner Sicht machen wir da gerade eine ganz große Rolle rückwärts.
Rein quantitativ steht Berlin im Bundesvergleich immer noch ganz gut da.
Bezogen auf das Schuljahr 2022-2023 haben wir nach Bremen zusammen mit Schleswig-Holstein
die zweitniedrigste Exklusionsrate, nämlich 2,3 Prozent.
Und ebenfalls nach Bremen die zweithöchste Inklusionsrate, nämlich 6,1 Prozent.
Inklusive Bildung ist theoretisch zumindest flächendeckend verfügbar.
Die Mehrheit der allgemeinbildenden Schulen beteiligt sich an der schulischen Inklusion.
Aber es ist tatsächlich so, dass wir zum einen nach wie vor in unserem Schulgesetz
den sogenannten Ressourcenvorbehalt haben.
Also das heißt, es besteht im Schulgesetz der Vorrang der inklusiven Bildung.
Das ist normiert. Aber der Ressourcenvorbehalt besagt eben, dass die Aufnahme
eines Kindes an einer bestimmten Schule verweigert werden kann,
wenn die personellen, sachlichen oder räumlichen Voraussetzungen für eine angemessene
Förderung nicht gegeben sind.
Und das ist tatsächlich mit dem Lehrkräftemangel und auch mit dem Mangel an
anderem pädagogischem Personal ein großes Problem.
Und der zweite große Punkt ist, dass wir tatsächlich in Berlin wieder angefangen
haben, Förderzentren, Förderschulen zu bauen, besonders für die sonderpädagogischen
Schwerpunkte geistige Entwicklung und Autismus.
Und das, was wir eigentlich mal als einen guten Start gehabt haben,
nämlich die sogenannten inklusiven Schwerpunktschulen,
also Schulen, die für einen bestimmten Förderschwerpunkt ausgebaut sind und
bevorzugt Kinder und Jugendliche aus diesem Förderschwerpunkt aufnehmen.
Aber gleichzeitig eben auch Kinder und Jugendliche ohne Behinderung,
also so eine Art Mischmodell zwischen Förderzentrum und inklusiver Schule.
Dass das eben dieser Weg nicht weiter verfolgt wird, sondern die Förderzentren
halt weiter ausgebaut werden.
Und damit einher geht natürlich auch das Problem des Personalmangels.
Die Sonderpädagoginnen und Pädagogen und das pädagogische Personal,
was in den Förderzentren ist, das fehlt natürlich in den inklusiven,
allgemeinbildenden Schulen.
Und das führt dazu, dass wir von einer echten Wahlfreiheit in Berlin eigentlich
gar nicht sprechen können.
Weil wenn die Eltern die Wahl haben zwischen einer schlecht ausgestatteten inklusiver
Schule und einem sehr gut ausgestatteten Förderzentrum, dann entscheiden sie
sich halt tatsächlich ganz häufig für das Förderzentrum,
obwohl es eigentlich gar nicht ihrer Einstellung oder ihren Überzeugungen entspricht.
Dann davon zu reden, wir brauchen aber weiter Förderzentren,
weil die Eltern wollen das ja. Aber das finde ich nur noch ausgesprochen zynisch.
Wie fühlen Sie denn, dass Sie sagen, die Förderzentren werden weiterhin noch immer stark gefördert?
Das ist ja so eine Tendenz, die in Deutschland wieder sehr verbreitet ist.
Es gibt ja sogar Politiker, die im ZDF behaupten, dass man die Inklusion sowieso
abschaffen muss, weil Eltern nicht zufrieden sind und Lehrer nicht zufrieden sind.
Boris Palmer, um ihn nicht zu nennen, hat das ja am 3. Dezember vollmundig verkündet.
Und warum glauben Sie denn, dass das immer noch nicht so funktioniert?
Ist das die Politik, die das nicht umgesetzt kriegt? Ist es eventuell das Schulsystem,
was es nicht umgesetzt kriegt?
Was ist da aus Ihrem Gefühl her? Das muss jetzt keine in Stein gemeißelte Meinung
sein, aber was ist so Ihr Gefühl, warum das irgendwie nicht in Deutschland möglich
ist, diese Inklusion richtig voranzutreiben?
Ich glaube, dass es nicht unbedingt gewünscht wird und dass die Politik deswegen
ihre Steuerungsmöglichkeiten nicht nutzt.
Also an dem Beispiel, was ich gerade aufgemacht habe, was die Rechnung von dem
fehlenden Personal in den inklusiven Schulen betrifft.
Wenn ich die Förderzentren zum Beispiel schließen würde, dann könnte ich das
sonderpädagogische Personal in die inklusiven Schulen geben.
Und wenn die Schulen besser ausgestattet sind, dann haben auch sehr viel mehr
Eltern Vertrauen, dass ihre Kinder da gut aufgehoben und gut gefördert sind.
Und dann kann ich auch mehr Lehrkräfte mitnehmen, die dann eben die Rahmenbedingungen
haben, dass sie wissen, mit einem Kind, wo sie jetzt vielleicht noch nicht mit
einem bestimmten Förderschwerpunkt so vertraut sind, dass sie trotzdem die notwendige
kollegiale Unterstützung bekommen.
Also für mich ist das tatsächlich auch in erster Linie eine Frage der politischen Steuerung.
Natürlich müssen wir an anderen Stellschrauben auch drehen. Das hat Berlin tatsächlich getan.
Also wir haben relativ früh, 2014 schon, gab es eine Neufassung des Lehrerkreftebildungsgesetzes.
Und da wurde die Sonderpädagogik sozusagen in den Mainstream,
also in den allgemeinen Studiengang, wo es wurde deutlich verbreitert. Das ist wichtig.
Und das sind die Grundvoraussetzungen dafür. Aber es reicht nicht,
solche Grundvoraussetzungen zu schaffen, sondern ich muss tatsächlich weiter
an den Rahmenbedingungen arbeiten.
Und ich glaube, dass die inklusiven Schwerpunktschulen ein guter Weg gewesen wären.
Es sollten ursprünglich 36 sein. Wir stehen immer noch bei 20.
Schulen können sich freiwillig darauf bewerben. Aber es finden sich offensichtlich nicht mehr Schulen.
Und das ist für mich eine Frage der politischen Steuerung. Und wie gesagt,
dann zu sagen, aber die Eltern wollen die Förderzentren doch und Fragen nach den Förderzentren.
Da kann ich mich nur wiederholen. Das finde ich eigentlich, ja,
das finde ich zynisch, wenn ich die richtigen Rahmenbedingungen nicht bereitstelle
und dann sage, ihr wollt es ja so.
0,33 Prozent ergab eine Studie, der Menschen mit Behinderung schaffen den Weg
aus den Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt.
Es gibt das Budget für Arbeit, auch in Berlin katastrophal genutzt,
laut meinen Informationen, also sehr wenig genutzt. Was sind Ihre Erfahrungen?
Wie ist das Budget für Arbeit? Warum wird so wenig genutzt? Wo hängt es da, auch in Berlin?
Ich glaube, ganz viel hängt tatsächlich an dem Flaschenhals der Bundesagentur für Arbeit.
Es ist ein wichtiger Gatekeeper, wie es neudeutsch heißt, weil es fängt schon
damit an, dass eigentlich viel zu wenig darüber informiert wird.
Wir kennen ein paar ganz gute Beispiele in Berlin. Das ist aber tatsächlich
ganz häufig gerade auch den Eltern zu verdanken,
die sich umfassend informiert haben und für ihre Kinder beziehungsweise für
ihre jungen Heranwachsenden in die Bresche springen und unterstützen, gucken und suchen.
Aber eigentlich wäre es auch Aufgabe der BA im Rahmen des UND- und Wahlrechtes dafür zu garantieren,
dass die Menschen, die zu Ihnen kommen mit einem Reha-Status über das Budget
für Arbeit beziehungsweise erstmal über das Budget für Ausbildung oder eine
Möglichkeit in Inklusionsfirmen oder Ähnlichem aufgeklärt werden.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Also wir haben in Berlin 48 Budgets für Arbeit
2023 gehabt und vier Budgets für Ausbildung.
Aktuellere Zahlen kenne ich im Moment nicht.
54 Personen haben 2022 Leistungen bei sogenannten anderen Leistungsanbietern in Anspruch genommen.
Also es ist dieser Paragraf 61a, glaube ich, im BTHG.
Und demgegenüber haben wir rund 8000 Personen im Arbeitsbereich der WFBM,
also jetzt nicht im Berufsbildungsbereich.
Und ich glaube, dass die Bundesagentur für Arbeiter wirklich eine Möglichkeit
hätte, auch mehr zu steuern.
Auch beispielsweise über ihr Fachkonzept Eingangsverfahren Berufsbildungsbereich.
Ja, andere Anbieter werden von der Bundesagentur damit ganz hohen strukturellen
Hürden belegt und das ganze Fachverfahren
orientiert sich sehr stark am Berufsbildungsbereich der WFBM.
Dabei sollte es ja eigentlich eine Alternative sein oder soll eine Alternative sein.
Dann wird manchmal die REZA, also diese Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifizierung
gefordert für Personen, die eine Ausbildung für Menschen mit Behinderungen begleiten.
Und ein drittes Problem, ein für mich ganz großes Problem, ist tatsächlich auch
die Begutachtung, also das Problem der Zuordnung zum Personenkreis,
wo dann oft ein Gutachten erstellt wird oder es eine Begutachtung durch den
Rehaträger, also in der Regel durch die Bundesagentur für Arbeit gibt.
Dieses sogenannte Diagnoseverfahren zur Arbeitsmarktfähigkeit, dieses DIAM.
Wo eine Momentaufnahme, nämlich ein Gutachten, dann letztendlich dazu genutzt
wird, einen jungen Menschen dauerhaft
von einer standardisierten Berufsbildungsmöglichkeit auszuschließen.
Weil entsteht so eine Fahrtabhängigkeit, dann heißt es auf einmal,
derjenige ist nicht ausbildungsfähig.
Das kann ja für den Moment möglicherweise sogar zutreffen.
Aber dass man dann eben guckt, was kann man an einer Zwischenqualifizierung
machen und dann guckt man nach einem Jahr doch nochmal, was hat sich geändert
und wäre vielleicht eine theoriegeminderte Ausbildung doch möglich,
wie kann ich so eine lückenlose Qualifizierungs- und Ausbildungskette schaffen.
Das passiert nicht. Also mehr Individualität, mehr auf die einzelne Person zu
gucken und dann Lösungen zu finden statt standardisiert, ist Ihr Wunsch. Ja, auf jeden Fall.
Und ich kenne immer wieder Beispiele, wo junge Menschen sich im Laufe der Jahre
mit der entsprechenden Unterstützung ausgesprochen positiv entwickelt haben in einer Art und Weise,
die am Anfang viele Fachkräfte den jungen Menschen überhaupt nicht zugetraut hätten.
Jetzt sind das ja Vorschläge, die Sie ganz konkret haben. Sie wissen, was zu tun ist.
Wie kommen Ihre Vorschläge oder Ihre Inputs bei den jeweiligen Partnern an,
wie zum Beispiel einer Agentur für Arbeit?
Hören Sie zu, wenn Sie das Ihnen sagen, was zu tun wäre, um es zu verbessern?
Also tatsächlich ist das so, dass es eine Bundesangelegenheit ist.
Die BA wird ja zentral aus Nürnberg gesteuert und das Fachkonzept Eingangsverfahren
Berufsbildungsbereich, was ich gerade erwähnt habe, das kommt aus Nürnberg.
Nach den Beobachtungen, die ich jetzt hier aus Berlin mache,
habe ich nicht den Eindruck, dass man da mit größeren Schritten auf eine weitere
inklusive Öffnung hinarbeitet.
Das sage ich jetzt so ganz, ganz vorsichtig, weil ich bin in der Thematik nicht
so wahnsinnig tief drin.
Aber ich habe nicht den Eindruck, dass es da auch gerade so in Zeiten von Fachkräftemangel
ein offenes Ohr dafür gibt.
Da grundlegend Dinge zu verändern. Also eine andere Möglichkeit wäre zum Beispiel,
da haben wir vor Jahren schon drüber gesprochen und trotzdem geht diese ganze
Debatte eigentlich nur in sehr, sehr kleinen Schritten, wenn überhaupt, weiter.
Zum Beispiel die Curricula in den Berufsbildungsbereichen so anzupassen,
dass eben tatsächlich eine lückenlose Qualifizierungskette möglich wäre.
Das sind jetzt allerdings nicht nur die, da liegt die Bremse nicht nur bei der
Bundesagentur für Arbeit,
da sind die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern sind da auch
nicht aus meiner Beobachtung heraus auch nicht immer so begeistert,
weil sie Angst haben, dass das Niveau abgesenkt wird.
Aber ich denke schon, dass wir die Möglichkeit haben sollten.
So tatsächlich in einem Stufenplan jungen Menschen, je nach dem Stand ihrer
derzeitigen Möglichkeiten, ein gutes Qualifizierungsangebot zu machen.
Und ich glaube auch nach wie vor, dass es möglich ist. Über das Teilhabegesetz,
was in Kraft getreten ist, über den Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention
steht den Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu.
Es wurde so vereinbart. Dafür braucht es die Teilhabeassistenz.
Ich kriege ganz viel mit, dass Menschen mit Behinderung bei Eingeliederungshilfen
oder sonstigen Kostenträgern enorme Kämpfe zu führen haben, mit ganz kuriosen
Meinungen geplagt sind von diesen Menschen, die da entscheidungsbefugt sind.
Sie haben gesagt, Sie sind auch sozusagen Anlaufstelle für die Bürger.
Wie sieht es denn, was hören Sie bei Ihnen? Was gibt es da für Möglichkeiten?
Ich kann jetzt hier von Schleswig-Holstein im Kreis Segeberg sprechen.
Ich glaube, da sind mittlerweile 13 parallel laufende Klagen gegen die Eingeliederungshilfe,
was ich einfach für so einen Kreis mit, ich weiß nicht, wie viele Einwohner
wir haben, aber ich finde das einfach wahnsinnig.
Jede einzelne Klage ist schon dramatisch. Wie sieht das bei Ihnen aus in Berlin?
Also grundsätzlich ist es so, dass die Umsetzung BTHG auch in Berlin überhaupt
nicht reibungslos verläuft.
Eigentlich gab es ja mal die Idee, die in den zwölf Bezirken liegenden Zuständigkeiten
für die Eingliederungshilfe zu zentralisieren und ein zentrales Landesamt einzurichten.
Das ist unter anderem daran gescheitert, dass die Bezirke ihre Kompetenzen nicht abgeben wollen.
Das heißt, wir haben für die Umsetzung in Berlin nach wie vor zwölf Jugendämter
und zwölf Sozialämter, also insgesamt 24 Teilhabefachdienste.
Von einheitlichen Verfahrensstandards und reibungslosen Übergängen,
wenn der junge Mensch zum Beispiel dann 18 wird, bei Zuständigkeitswechseln
kann leider nicht die Rede sein.
Es ist eine meiner zentralen Forderungen, nicht nur meiner, aber es ist eine
meiner zentralen Forderungen. Und hier gibt es noch ganz viele Probleme.
Und ich glaube, ein anderes Problem liegt in dem, was Sie schon gesagt haben,
in dem Wort Teilhabeassistenz.
Ich habe ganz oft das Gefühl, dass wir den Paradigmenwechsel hin zur Personenzentrierung
konzeptionell und auch gedanklich noch nicht wirklich vollzogen haben.
Also ein Beispiel, ich will Teilhabeassistenz mal in zwei Teile teilen.
Ich will einmal die persönliche Assistenz erwähnen. Wir haben hier lange einen
Fall begleitet, bei dem einer jungen Frau die persönliche Assistenz verweigert
wurde, weil sie kognitiv beeinträchtigt ist.
Die gesetzliche Vertretung hat mittlerweile auf dem Rechtsweg einen Vergleich
abgeschlossen und die persönliche Assistenz erwirkt.
Aber das dahinterstehende Problem, das sind die sogenannten Ausführungsvorschriften
der Eingliederungshilfe.
Und in diesen Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe wird die Leistungsform
der persönlichen Assistenz,
für Menschen mit einer wesentlichen sogenannten geistigen oder seelischen Behinderung
generell ausgeschlossen.
Und von daher denke ich, dass dahinter einfach nicht verstanden wurde,
dass es um eine Personenzentrierung geht und dass ein genereller Ausschluss
damit in keiner Weise vereinbar ist.
Also ich habe zu dem Sachverhalt verschiedene Stellungnahmen abgegeben.
Ich habe sogar ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, was meiner Auffassung
als Nichtjuristin recht gegeben hat. Aber wir warten hier in Berlin immer noch
auf eine grundsätzliche Änderung der entsprechenden Ausführungsvorschriften.
Anderer Punkt ist zum Beispiel die Elternassistenz. Also auch hier ist das SGB IX eindeutig.
Seit 2020 ist Elternassistenz als Leistung vorgesehen.
Aber in Berlin haben wir die Situation, dass die Rahmenvertragsverhandlungen
sich verzögern und es keine entsprechende Leistungsbeschreibung gibt.
Das heißt, die Leistung kann nur als pauschale Geldleistung,
aber nicht als Sachleistung bezogen werden.
Und für die bis jetzt festgelegte Vergütung ist es halt nicht möglich,
Assistentinnen oder Assistenten zu finden.
Das heißt, der Umsetzung der Leistungsanspruch scheitert also an einer Verzögerung
des formalen Prozesses.
Und zum Thema Assistenz vielleicht nochmal eine Berliner Besonderheit.
Also wir haben in Berlin lange, lange bevor es das BTHG und auch bevor es die
UN-Behindertenrechtskonvention gegeben hat, eine sogenannte Komplexleistung gehabt.
Eine Assistenz, die unter anderem auch im sogenannten Arbeitgebermodell erbracht werden konnte.
Das ist eine Errungenschaft sozusagen in der UN-Behindertenrechtskonvention,
die reine Lehre gewesen, auch wenn es die damals noch nicht gab.
Und mittlerweile haben wir Rahmenbedingungen durch verschiedene Tarifvereinbarungen
und andere strukturelle Hindernisse,
die es tatsächlich sehr schwer machen, dieses Arbeitgebermodell in Berlin tatsächlich noch umzusetzen.
Obwohl es, wie gesagt, aus meiner Sicht wirklich der höchste Grad der Selbstbestimmung ist, zu sagen,
ich suche mir meine eigenen Assistentinnen und Assistenten aus und stelle sie
selbstverständlich als eigener Arbeitgeber, als eigene Arbeitgeberin ein.
Ich verweise da kurz auf die Episode 243 vom Eagle Podcast, die am 17.
März erschienen ist, wo wir nochmal auch dieses Thema mit dem Tarifvertrag im
Arbeitgebermodell nochmal in die Tiefe begutachten.
Mit Herrn Theben und mit Ivo Gabe, die uns das nochmal ganz genau erklären,
weil es da ja wirklich mittlerweile richtige, ja,
in Richtung Arbeitskampf zwischen den Arbeitgebern, den Arbeitnehmern und der
Senatsverwaltung oder der Regierung gibt, weil die Refinanzierung gar nicht gesichert ist.
Sehr kompliziertes Thema, was wir heute in diesem Podcast nicht vertiefen wollen.
Was würden Sie denn empfehlen? Warum ist denn die Sache?
Die Sachlage ist ja klar, jetzt fast die Eingliederungshilfe,
die Teilhabeassistenz oder die die persönliches Budget. Die Sachlage ist ja
klar. Die Gesetze sind da.
Warum? Warum sind da Menschen?
In diesen Verwaltungen, die sich über diese Gesetze hinwegsetzen. Warum?
Einen Punkt habe ich schon genannt. Ich glaube tatsächlich, dass der Paradigmenwechsel
Personenzentrierung noch nicht angekommen ist und dass viele immer noch viel
zu stark in dieser Institutionenlogik denken.
Sie denken in Schubladen, sie denken in Leistungstypen, sie denken in der Institutionenlogik.
Und dann denken tatsächlich glaube ich auch viele, dass die Beantragung von
Leistungen nach dem SGB IX viel zu komplex ist.
Also das Bedarfsermittlungsinstrument in Berlin, das sogenannte TIP,
Teilhabeinstrument Berlin,
das ist tatsächlich immer weiter vereinfacht worden, Aber ich erlebe in bilateralen
Gesprächen immer wieder mal, ob das repräsentativ ist, weiß ich nicht oder ob
es nur empirisch anekdotisch ist,
dass das Tipp, das Teilhabeinstrument Berlin zum Beispiel angewandt wird als
Fragebogen und nicht irgendwie als Dokumentationsinstrument.
Also das heißt, sie denken, Mitarbeitende der Teilhabefachdienste denken offensichtlich
manchmal, dass sie alle Lebensbereiche durchgehen müssen, um einen Bedarf zu erfassen.
Und so ist es ja nicht gedacht, sondern ich komme zum Teilhabefachdienst,
egal ob Jugend oder Soziales, und habe dann in bestimmten Lebensbereichen,
beispielsweise im Bereich Bildung oder vielleicht im Bereich Arbeit oder Wohnen oder Freizeit,
habe ich meine Bedarfe und die anderen brauche ich nicht zu erheben,
sofern sie nicht in irgendeiner Form meine eigene Lebensführung in dem Moment berühren.
Und das Ganze weckt, glaube ich, sehr viel Ängste und da ist sehr viel mehr
Entburekratisierung nötig.
Da ist vielleicht auch mehr Qualifizierung nötig. Und dann sind wir wieder an
einem Punkt, den wir in anderem Zusammenhang schon gestreift haben.
Das ist tatsächlich der Personalmangel, die mangelnden personellen Ressourcen.
Also das hat auch ein bisschen was damit zu tun.
Kommen wir dann zu einem Thema, wo Berlin, glaube ich, besser dasteht.
Ich habe es auch schon ein paar Mal erleben dürfen.
Nicht hundertprozentig, aber schon ein bisschen besser, nämlich das Thema Barrierefreiheit.
Ich bin ja völlig begeistert von dem öffentlichen Verkehrsnetz,
mit den S-Bahnen, mit den Ansagen, mit den Bahnhöfen, die ziemlich gut ausgestattet sind.
Nicht alle top, aber das ist ja schon trotzdem, wenn ich mal so andere Städte
in Deutschland vergleiche, ist das aber schon mal eine gute Sache.
Sie haben es vorhin auch erwähnt, der öffentliche Verkehr ist schon ziemlich auf dem guten Weg.
Wie steht es dann insgesamt mit der Barrierefreiheit? Bei den Wohnungen haben
wir schon mitgekriegt, Katastrophe.
Aber so insgesamt, wie ist die Lage der Barrierefreiheit in Berlin?
Gibt es da auch Regelungen?
Also in Luxemburg, wo ich gebürtig herkomme, gibt es mittlerweile ein Accessibilitätsgesetz.
Für die, die es noch nicht wissen, bis 27 kriegt jeder Eigentümer von Lokalitäten,
also von Restaurant bis Arztpraxis, kriegt bis zu 24.000 Euro Unterstützung,
Wenn er 48.000 Euro ausgibt,
um sein Lokal, seine Struktur barrierefrei zu gestalten, wenn er es bis 1932
nicht gemacht hat, ab 1927 gibt es kein Geld mehr, also danach nicht mehr.
Und wenn er es 1932 nicht gemacht hat, darf man klagen, also es ist ein richtiges Gesetz.
Davon träumen, glaube ich, viele Bundesländer, habe ich gehört schon.
Wie ist es denn in Berlin?
Gibt es da irgendwelche Verordnungen? Gibt es da Pläne, um diese Barrierefreiheit besser zu gestalten?
Was natürlich auch wiederum den Markt, ich sage mal, dem Handwerksbereich oder
wo auch immer in diesen Bereichen auch wieder anstupsen würde.
Hat ja auch eine wirtschaftliche Auswirkung sowas.
Also ich bin jetzt tatsächlich gerade ganz gelb angelaufen vor Neid,
als Sie erzählt haben, was es da in Luxemburg gibt.
Sowas würde ich mir für Berlin sofort auch wünschen.
Bei uns hier gelten die Regeln des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes,
eines Bundesgesetzes und die reichen natürlich nicht annähernd aus.
Also erstens, dass sie nicht alle Bereiche der Privaten erfassen.
Und dann auch noch so, dass es so viele oder so lange Vorlaufzeiten gibt,
die gehen, glaube ich, teilweise bis 2035, in einem Fall, glaube ich,
sogar bis 2040, was bestimmte Automaten betrifft.
Also bei Restaurantbesuchen, in Kinos, im Bereich Kultur, Aber ich habe es schon
erwähnt, im Gesundheitsbereich oder auch bei Bildungsdienstleistungen.
Im Sportbereich, bei Sport-Events gibt es tatsächlich keine Regelungen zur Herstellung der Barrierefreiheit.
Und das ist eine ganz, ganz große Hürde und eine ganz große Barriere,
weil es praktisch die allerwenigsten freiwillig anfassen.
Also um nochmal für die Arztpraxen den medizinischen Bereich oder einen Teil
des medizinischen Bereiches zu sprechen.
Auch da gibt es eine Regelung im Sozialgesetzbuch 1 im Paragraf 17,
wo die Barrierefreiheit herzustellen ist und da schieben die Kassenärztlichen
Vereinigungen und die Krankenkassen dann eben in der Argumentation auch gerne
die Verantwortung hin und her.
Die einen sagen, naja, das liegt in der Strukturverantwortung der Krankenkassen.
Deswegen steht es ja im Sozialgesetzbuch 1 und die Krankenkassen sagen nein.
Das liegt im Sicherstellungsauftrag der Ärzte und dann sagen die Ärzte nein.
Dann würde es ja in der Bauordnung stehen.
Mit dem Erfolg, dass tatsächlich sehr wenig passiert und in den Zulassungsbedingungen
ist Barrierefreiheit als ein Punkt erwähnt.
Aber es ist nicht zwingend und er steht auch relativ weit unten in der Liste.
Also das heißt, da träumen wir von. Den ÖPNV haben Sie schon erwähnt,
da haben wir in Berlin tatsächlich eine relativ gute Grundlage.
Wir haben nicht nur das Personenbeförderungsgesetz auf Bundesebene,
was uns den ersten Anschub gegeben hat.
Nein, wir haben auch ein Mobilitätsgesetz in Berlin, was seit einigen Jahren
eine richtig gute Rechtsgrundlage bietet.
Aber es betrifft eben nur den Bereich der Mobilität und es nützt mir überhaupt
nichts, wenn ich zu der Sportveranstaltung relativ barrierefrei hinkomme und
dann komme ich da nicht weiter.
Das heißt, das zählt auch zu einer dieser Herausforderungen.
Wir sind jetzt bei den Herausforderungen. Wir haben schon einige aufgelistet,
wichtige Themen, die zu beackern sind, die Sie auch als Landesbehindertenbeauftragte
mit Ihrem kleinen Team zu bewältigen haben.
Da sind einige dabei. welche würden Sie ganz oben auf die Liste setzen,
die in Zukunft Sie und Ihr Haus und Ihre Arbeit beschäftigen müssen und aber
auch die Politik beschäftigen muss?
Das finde ich eine schwierige Frage. Also ich würde die Lebensbereiche ungern
gegeneinander abwägen wollen.
Natürlich ist der ganze medizinische Bereich, nicht nur die Arztpraxen,
auch Physiotherapiepraxen und anderer Einrichtungen ein ganz essentieller, das sehe ich auch so.
Aber ich finde den ganzen Teilhabebereich im Bereich Bildung, Kultur, Sport etc.
Finde ich eigentlich genauso wichtig. Also ich würde mich da wirklich ungern festlegen.
Sondern ich finde so ein grundsätzliches Gesetz, wie Sie das jetzt für Luxemburg
geschildert haben, es wäre aus meiner Sicht wirklich, ja, das wäre das Nonplusultra.
Würde oder wäre, mache ich jetzt mal so ganz gewagt und provokativ,
wäre es da manchmal gut, wenn es diesen Föderalismus doch nicht so massiv in
allen Belangen geben würde?
Das können wir ja steuern. Also ich meine,
es gibt ja Gesetze, die auf der Bundesebene erlassen werden,
wie eben das Personenbeförderungsgesetz, was eine vollständige Barrierefreiheit
des ÖPNV, wohlgemerkt nicht des Schienenverkehrs, sondern erstmal nur des ÖPNV, vorgeschrieben hat.
Das muss von den Ländern umgesetzt werden.
So etwas könnte man ja auch treffen. Oder auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
ist nicht etwas, wo sich die Länder aussuchen können, ob sie das umsetzen oder nicht.
Es hätte nur einfach viel, viel stärker in die Breite gehen müssen und tatsächlich
alle Lebensbereiche umfassen müssen.
Sie haben bereits erwähnt, ganz am Anfang, und ich will da auch nicht drauf
rumreiten, aber ich will das immer wieder nochmal hervorheben,
dass Ihre Arbeit mit sehr wenig Personal bewältigt werden muss.
Und wir haben im Laufe des Interviews gehört, dass Sie ganz viel Arbeit,
ganz viele Herausforderungen, ganz viele Baustellen haben.
Jetzt würde mich natürlich interessieren, auf welche sonstigen Connections zusammenarbeiten.
Wie ist so die Verbindung in Berlin im Bereich der Inklusion,
Schule, Behörden, eventuell Beiräte und so weiter? Wie laufen da so die Fäden zusammen?
Also ich glaube, da haben wir in Berlin wirklich eine lange Tradition,
einmal von starken Interessensvertretungen und einer Vielfalt von Akteuren.
Aber wir arbeiten tatsächlich aus meiner Sicht auch sehr gut zusammen.
Es gibt den Landesbeirat für Menschen mit Behinderung. Da gibt es ganz enge
Connections, wie Sie gerade gesagt haben.
Und da gibt es oft auch eine Bündelung, auch in Form von gemeinsamen Stellungnahmen,
von der gemeinsamen Bewertung von bestimmten Vorhaben etc.
Wir haben in Berlin nicht nur die zwölf Bezirke, sondern jeder Bezirk hat tatsächlich
auch einen eigenen Beauftragten, eine eigene Beauftragte für die Belange der
Menschen mit Behinderung.
Davon sind im Moment immerhin jetzt elf besetzt. Da gibt es ebenfalls eine enge Zusammenarbeit.
Ich habe eine Geschäftsstelle, die nennt sich Konferenz der Berliner Beauftragten.
Wir treffen uns sechsmal im Jahr
und sechsmal im Jahr treffen sich die Beauftragten dann nochmal ohne mich.
Und es gibt in Berlin ebenfalls auf rechtlicher Grundlage nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz
die sogenannten Arbeitsgruppen für Menschen mit Behinderung.
Das sind Arbeitsgruppen, die die jeweilige Fachverwaltung einberufen muss und
eigenverantwortlich durchführt.
Da sitzen die Vertreter des Landesbeirats und auch der Zivilgesellschaft,
die aber vom Landesbeirat berufen werden,
mit Verwaltungsmitarbeitenden der Landesbeauftragten und immer einem bezirklichen
Beauftragten zusammen, um ebenfalls bestimmte Vorhaben zu besprechen.
Das läuft in einigen Verwaltungen sehr gut, in anderen ist da noch Luft nach oben, sag ich mal.
Und es gibt, wir haben in Berlin mittlerweile eben auch schon im vierten Jahr
das Berliner Behindertenparlament, wo sich auch viele Akteure und Akteurinnen zusammenfinden,
die beispielsweise nicht einem Verband oder einem Verein angehören,
sondern als Einzelpersonen unterwegs sind und da in den verschiedenen Fokusgruppen
Problemstellungen, Fragestellungen, Lösungen erarbeiten.
Und da aber auch einmal im Jahr Berliner Behindertenparlament bis jetzt im Abgeordnetenhaus
Tagen mit den Abgeordneten sprechen, aber auch mit den Senatsmitgliedern sprechen.
Ich glaube, das ist im Mai oder im Dezember. Wann ist das immer? Im Mai oder Dezember?
Genau, im Mai ist die Kick-Off-Veranstaltung, April, Mai ist die Kick-Off-Veranstaltung
und im Dezember ist das Behindertenparlament.
Und ich hoffe sehr, dass es das Behindertenparlament auch weitergeben kann.
Es ist nicht in der Regelfinanzierung und wir hatten die schwierige Haushaltslage,
haben wir ja eingangs auch schon angesprochen.
Also das ist was, was aus meiner Sicht unbedingt auch erhaltenswert ist.
Und da haben wir eben auch nochmal einen starken Akteur. Also das heißt,
wir haben ganz unterschiedliche Akteure und in sehr unterschiedlichen Rollen.
Und wenn man das komplementär nutzt, dann gibt es da an Synergieeffekten schon
einiges, was positiv aus meiner Sicht zu benennen ist.
Also Sie haben das Gefühl, dass diese verschiedenen Akteuren auf Ihren Ebenen
auch Influencer spielen können.
Also wie nennt man das?
Das finde ich das Wort nicht. Das ist ja auch als Moderator ein Wort nicht zu finden.
Influenzieren, beeinflussen können. Genau so heißt das Wort.
Also Sie haben das Gefühl, dass diese verschiedenen Akteure auch in ihren Aktivitäten
die Politik beeinflussen können oder sogar eventuell die Gesellschaft.
Doch, das glaube ich schon. Allerdings muss man auch dazu sagen,
man braucht schon einen sehr langen Atem und auch eine hohe Frustrationstoleranz.
Also gerade auch, wie gesagt, im Moment, wo wir an einigen Bereichen eben schon
eine Rolle rückwärts, einen sogenannten Rollback erleben.
Das gehört auch dazu. Was ich mir auch immer wünschen würde,
dass es für viele Bereiche eine Aufwandsentschädigung geben würde.
Das sind auch so Dauertehmen, die wir immer wieder aufnehmen.
Aber grundsätzlich glaube ich, dass wir eine sehr engagierte und auch sehr kompetente
Zivilgesellschaft haben.
In Berlin, gerade für den Bereich Menschen mit Behinderung haben.
Wir haben es schon vorhin ein bisschen angedeutet, Sie haben auch schon erzählt,
dass ein Fall für die persönliche Assistenz klagen musste.
Wir hören ganz viel aus den Verwaltungen oder besser gesagt von den Menschen
mit Behinderung, dass sie bei Krankenkassen, bei Verwaltung,
bei Behörden, bei was auch immer,
nicht über den ersten Weg direkt das kriegen, was ihr Bedarf ist,
von Hilfsmittel bis persönliche Assistenz, sondern dass ganz viel klagen müssen.
Wie oft werden Sie damit konfrontiert und was würden Sie sich wünschen oder
wie würden Sie gerne Initiative ergreifen, um diese Problematik zu beenden,
dass ständig überall immer muss geklagt werden, bevor man sein Recht,
was einem zusteht, umsetzen kann?
Ich glaube, das hängt auch ganz viel mit dem zusammen, was wir als Stichwort auch schon hatten.
Dass Verfahren häufig sehr kompliziert sind, dass es sehr viele verschiedene
Stellen gibt, die eingebunden werden müssen,
dass es eine Vielzahl von Akteuren gibt,
was dann auch wieder Reibungsverluste erzeugt, Informationen gehen verloren
oder das Rad wird gleich fünfmal neu erfunden, wenn ich nur mal an die verschiedenen
Begutachtungsstrukturen denke, die wir haben, wo ich glaube,
da könnte man ganz viel zusammenführen.
Da gibt es sicherlich sehr viel Optimierungsbedarf. Und wenn ich das Ganze etwas
straffer organisieren kann, dann habe ich im Grunde natürlich auch wieder viel
mehr Ressourcen, mich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Also eine Verwaltungsmodernisierung, eine Entbürokratisierung,
aber im Sinne der Menschen selbstverständlich, im Sinne dessen,
was ihre Rechtsansprüche sind, das würde uns, glaube ich, auf jeden Fall weiterhelfen.
Und dann vielleicht eine Beschwerdestelle,
die für den einen oder anderen Punkt wirklich zentral ist.
Also wir haben ja die Schiedsstellen im Bereich BTHG, wo man tatsächlich nochmal
sich gebündelt, konzentriert hinwenden kann, wo man erkennen kann,
was über den Einzelfall hinaus vielleicht von gesamtstädtischer Bedeutung ist
oder wo man merkt, da gibt es einfach ein Umsetzungsproblem,
da muss man in irgendeiner Form nachsteuern. Das würde ich mir wünschen.
Sie kennen den IGL-Podcast, liebe Zuhörer. Und Sie wissen, dass ich kein Freund
davon bin, mit schweren, etwas belastenden Themen aus diesem Podcast rauszugehen.
Deshalb fange ich so langsam an, die Kurve zu kriegen und würde gerne mal Richtung
ein bisschen positiven Vibes gehen.
Und zwar unter anderem, welche coolen Initiativen gibt es denn derzeit in Berlin,
wo Sie sagen als Bindernbeauftragte, wow, das ist eine Initiative,
die ist förderungs-, die ist unterstützungswert, für die müssen wir noch ein
bisschen Werbung machen, das finden wir derzeit sehr cool.
Eins habe ich schon erwähnt. Das Berliner Meldenten-Parlament gehört auf jeden Fall dazu.
Und wenn ich von der Struktur noch was erwähnen kann, wir haben jetzt endlich
eine Schlichtungsstelle nach § 33 Landesgleichberechtigungsgesetz.
Die ist organisatorisch bei mir angesiedelt.
Die ist am 01.01.2025 an den Start gegangen.
Die hat die Aufgabe, niedrigschwellig und kostenfrei Streitigkeiten nach dem
Landesgleichberechtigungsgesetz zu schlichten und dann natürlich außergerichtlich zu klären.
Und da erhoffe ich mir, dass die Ergebnisse der geschlichteten Streitigkeiten
natürlich auch dazu beitragen, strukturelle Änderungen im Land herbeizuführen.
Dafür ist es jetzt natürlich noch viel zu früh.
Also wir sind noch keine, die gibt es noch keine drei Monate.
Aber ich hoffe schon, dass die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung,
ihre Rechte durchzusetzen, dadurch nochmal deutlich größer geworden sind.
Und wenn ich noch einen dritten positiven Punkt, ebenfalls einen strukturellen, erwähnen darf.
Wir haben in Berlin ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz, was die Lücken schließen
soll, die das AGG eben noch nicht abdeckt.
Mit dieser Umbudsstelle arbeiten wir sehr eng zusammen.
Und das hat aus meiner Sicht tatsächlich auch die eine oder andere Thematik
einer Lösung zumindest näher geführt und sie trägt eben tatsächlich auch dazu bei,
so das Bewusstsein zu schärfen in Richtung eines Disability Mainstreamings.
Also das heißt, die Belange und Bedarfe von Menschen mit Behinderung immer mitzudenken
und sozusagen als Kontrollfrage bei allem, was ich tue, immer nochmal drüber
laufen zu lassen, wen schließe ich mit dieser vorgeschlagenen Lösung aus.
Ich würde nochmal ganz kurz auf den zweiten Punkt Ihrer Schlichtungsstelle zu sprechen kommen.
Was wären denn so Themen, mit denen man auf Sie zukommen darf in dem Zusammenhang?
Also was fällt da so drunter?
Also alles, was mit dem Bereich der öffentlichen Stellen zu tun hat.
Also möglicherweise, ich lehne mich jetzt ziemlich weit aus dem Fenster,
weil ich bin nicht der Schlichter und über den Anwendungsbereich der Schlichtungsstelle
entscheidet tatsächlich der Schlichter, der auch ein Volljurist ist.
Aber ein Klassiker wäre wahrscheinlich, wenn Sie keinen Schulplatz bekommen
Oder möglicherweise auch,
wenn es eine Verordnung gibt, wo Sie sagen, das benachteiligt aber jetzt Menschen mit Behinderung.
Und in meinem Fall, also es muss ein konkreter individueller Fall sein und in
meinem Fall wirkt sich das so und so auf.
Und deswegen möchte ich jetzt gucken, dass wir da eine Schlichtung herbeiführen,
dass wir da zu einer guten Lösung kommen.
Sehr schön. Zum Schluss die Glaskugel, die Wunschkugel.
Ich weiß, die wäre randvoll, wenn Sie die jetzt alles da reinsetzen würden,
was Sie haben schon einige Wünsche geäußert und einige Vorschläge gemacht.
Aber wenn Sie jetzt mal so einen Wunsch noch raushauen würden,
der für Ihre Arbeit, für Ihren Alltag und für die Menschen mit Behinderung in
Berlin wichtig wäre, welcher wäre das?
Es wäre tatsächlich deutlich mehr Bewusstsein für das, was ich zuletzt genannt
habe, ein Disability Mainstreaming.
Weil ich glaube, wenn wir das von Anfang an auf den Verwaltungsebenen,
auf der politischen Ebene, wenn wir das von Anfang an mitdenken würden,
dann würden sehr viele Probleme überhaupt nicht erst auftauchen,
die wir hinterher mit vielen Ressourcen, vielen Diskussionen und vielleicht
auch vielen Streitigkeiten versuchen zu lösen.
Ist Ihnen, Herr Brauner-Drüdenhoff, herzlichen Dank für diese wundervollen Aussagen,
für dieses sehr interessante Interview und für diesen Standpunkt,
den es aus Berlin gegeben hat zu der derzeitigen Situation von Menschen mit
Behinderung in Berlin. Vielen Dank für Ihre Zeit.
Vielen Dank. Ich danke. Wie ihr die Landesbehindertenbeauftragte aus Berlin
kontaktieren könnt, findet ihr in den Shownotes.
Alles Gute bis dahin. Euer Klusator Sascha Lang.
Music.
Inklusator Sascha Lang bedeutet Inklusion. Inklusion ist ein Gesellschaftsprojekt.
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazugehört.
Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast.
Inklusion heißt Teilhaben.
Wir möchten dich mit unserem Podcast dazu motivieren, bereits jetzt an der Gesellschaft teilzunehmen.
Denn nur so können Barrieren abgebaut werden.
Barrieren, die nicht nur im Alltag bestehen, sondern auch in den Köpfen.
Lasst uns diese gemeinsam abbauen.
Music.
Das war der Podcast IGL Inklusion ganz einfach leben mit eurem Inklusator Sascha Lang.
Music.
IGL Inklusion ganz einfach leben. wird dir präsentiert von Inklusator.
Infos zum Inklusator und weitere Folgen findest du unter www.igelmedia.de.
Music.