IGEL - Inklusion Ganz Einfach Leben

Sascha Lang - Inklusator
Since 04/2021 329 Episoden

Berlin - Die Behindertenpolitik muss in der Spur bleiben

1. Episode aus unserer Rubrik - Berlin und seine Behindertenpolitik mit der Landesbehindertenbeauftragten Christine Braunert-Rümenapf

25.04.2026 29 min

Zusammenfassung & Show Notes

Die Behindertenpolitik muss in der Spur bleiben 
                
  1. Episode aus unserer Rubrik - Berlin und seine Behindertenpolitik mit der Landesbehindertenbeauftragten Christine Braunert-Rümenapf
 
Neue Rubrik im IGEL-Podcast: Ein regelmäßiger Blick auf die Behindertenpolitik in Berlin.
 Zu Gast ist die Landesbehindertenbeauftragte Christine Braunert-Rümenapf.
 Gemeinsam sprechen wir über zentrale Baustellen, die nicht nur Berlin betreffen.
 Start mit dem Thema barrierefreier Nahverkehr im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg.
 Der neue barrierefreie Alternativverkehr bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück.
 Kritik: Reduzierung auf Aufzugsersatz statt umfassender Mobilitätslösung.
 Viele Menschen mit Behinderung fallen aktuell durchs Raster.
 Ein kleiner Fortschritt: Erweiterung des Nutzerkreises wurde angestoßen.
 Doch es fehlt an konsequenter Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
 Zweites Thema: E-Scooter im Stadtbild – ein wachsendes Sicherheitsproblem.
 Falsch abgestellte Roller und Gehwegfahrten gefährden besonders vulnerable Gruppen.
 Andere Städte zeigen, dass klare Regeln und Technik Lösungen bieten können.
 In Berlin fehlt es aktuell an Tempo und politischem Willen.
 Drittes Thema: Der Winter 2026 und seine massiven Auswirkungen auf Teilhabe.
 Nicht geräumte Gehwege führten für viele Menschen faktisch zum „Hausarrest“.
 Strukturelles Problem: Zuständigkeitschaos beim Winterdienst.
 Barrierefreiheit wird im Ernstfall nicht konsequent mitgedacht.
 Positiv: Fortschritte bei Partizipation – „Nichts über uns ohne uns“ gewinnt an Gewicht.
 Gute Gesetze sind da – aber die Umsetzung bleibt die größte Baustelle.
 

Und hier geht es zur Webseite der Landesbehindertenbeauftragten:
 
 
 
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Die Behindertenpolitik muss in der Spur bleiben 
                
  1. Episode aus unserer Rubrik - Berlin und seine Behindertenpolitik mit der Landesbehindertenbeauftragten Christine Braunert-Rümenapf
 
 
Neue Rubrik im IGEL-Podcast: Ein regelmäßiger Blick auf die Behindertenpolitik in Berlin.
  Zu Gast ist die Landesbehindertenbeauftragte Christine Braunert-Rümenapf.
  Gemeinsam sprechen wir über zentrale Baustellen, die nicht nur Berlin betreffen.
  Start mit dem Thema barrierefreier Nahverkehr im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg.
  Der neue barrierefreie Alternativverkehr bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück.
  Kritik: Reduzierung auf Aufzugsersatz statt umfassender Mobilitätslösung.
  Viele Menschen mit Behinderung fallen aktuell durchs Raster.
  Ein kleiner Fortschritt: Erweiterung des Nutzerkreises wurde angestoßen.
  Doch es fehlt an konsequenter Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
  Zweites Thema: E-Scooter im Stadtbild – ein wachsendes Sicherheitsproblem.
  Falsch abgestellte Roller und Gehwegfahrten gefährden besonders vulnerable Gruppen.
  Andere Städte zeigen, dass klare Regeln und Technik Lösungen bieten können.
  In Berlin fehlt es aktuell an Tempo und politischem Willen.
  Drittes Thema: Der Winter 2026 und seine massiven Auswirkungen auf Teilhabe.
  Nicht geräumte Gehwege führten für viele Menschen faktisch zum „Hausarrest“.
  Strukturelles Problem: Zuständigkeitschaos beim Winterdienst.
  Barrierefreiheit wird im Ernstfall nicht konsequent mitgedacht.
  Positiv: Fortschritte bei Partizipation – „Nichts über uns ohne uns“ gewinnt an Gewicht.
  Gute Gesetze sind da – aber die Umsetzung bleibt die größte Baustelle.
  
 

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Transkript

Mit eurem Inklusator Sascha Lang. Igel Inklusion, ganz einfach eben, der Podcast für gelebte Inklusion. Herzlich willkommen, das ist die Episode 316 und wir starten jetzt mit einer Rubrik, die nennt sich Berlin und seine Behindertenpolitik. Alle drei Monate am 25. Erscheint eine Episode mit der Landesbehindertenbeauftragten von Berlin aus Berlin und zwar Christine Braunert-Rümener. Wir haben ein Ganz viele Themen, die wir an euch, liebe Zuhörer, bringen können. Das kann sowohl die Menschen in Berlin interessieren, die Menschen mit und ohne Behinderung. Kann aber auch Menschen in Deutschland interessieren, mit was sich andere Bundesländer so rumschlagen müssen. Und wir bleiben diese Woche in der ersten Episode mal in der Spur. Wir sprechen über öffentlichen Nahverkehr. Wir sprechen über die Räumung der Wege bei Schneechaos. Und wir sprechen über E-Rollers. Alles das in dieser Ausgabe. Ich wünsche gute Unterhaltung und viel Spaß bei dieser Ausgabe und Feedback könnt ihr natürlich gerne an uns senden. Schön, dass ihr mit dabei seid. Igel Inklusion, ganz einfach leben. Der Podcast für gelebte Inklusion. Wir starten eine Serie in Berlin, aus Berlin, für Berlin mit der Landesbehindertenbeauftragte für die Belange Menschen mit Behinderung. Und zwar Christine Braunert-Rühmnapf. Herzlich willkommen. Vielen Dank. Guten Morgen. Guten Morgen. Wir treffen uns regelmäßig, um einen Blick nach Berlin zu werfen und zu schauen, wie läuft denn die derzeitige Behinderung. Politik in Berlin und heute starten wir mit spannenden Themen. Wir haben unter anderem barrierefreien Verkehr, VBB und BAV. Jetzt sind das zwei Abkürzungen, die vielleicht der Otto Normal-Zuhörer nicht kennt. Ich wollte sie kurz erwähnen. VBB steht für Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und BAV steht für barrierefreier Alternativverkehr. Das gibt es seit Anfang des Jahres, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, also seit Anfang 26. Wie bewerten Sie denn die aktuelle Umsetzung aus Ihrer Sicht? Die aktuelle Umsetzung ist eine aus meiner Sicht minimalistische Umsetzung, einer aber an sich vorbildhaften Bestimmung im Sinne des Landesgleichberechtigungsgesetzes. § 26 Absatz 7 des Mobilitätsgesetzes Berlin sieht eine Regelung zur angemessenen Vorkehrung für den Umgang mit Störungsfällen vor. Im Gesetz heißt es, ich zitiere mal, zur Überwindung von Barrieren bzw. Nutzungseinschränkungen, die der Zielerreichung entsprechend § 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes entgegenstehen, werden bis spätestens 31. Dezember 2021 individuelle Beförderungsangebote zur Überwindung von Barrieren bzw. Nutzungseinschränkungen im Sinne angemessener Vorkehrungen entwickelt. Das heißt, wo die Barrierefreiheit im ÖPNV nicht gegeben ist, muss als angemessene Vorkehrung eine barrierefreie alternative Beförderungsmöglichkeit angeboten werden, damit alle Menschen diskriminierungsfrei von A nach B kommen. Der von der BVG dafür angebotene Service MOVA endete im Februar 26 und wurde eben durch das, was Sie schon erwähnt haben, den VBB BAV ersetzt. Die Veränderungen betreffen hauptsächlich das Netz und die Angebotslogik. Also beim MOVA wurden nicht nur S- und U-Bahn und Regionalbahnhöfe, sondern auch alle Bushaltestellen im Tarifbereich in Berlin berücksichtigt und durch das dichte Busnetz hatten die Fahrgäste eben mehr Fahrmöglichkeiten sowie potenziell kürzere Wege. Man konnte innerhalb eines Radius von fünf Kilometern zwischen allen Haltestellen fahren. Zudem gab es keine Prüfung der Berechtigung, wie man den Dienst nutzen darf. Jetzt ist das Angebot anders konzipiert. Kommuniziert wird, dass eine individuelle alternative Beförderung anhand von Inklusionstaxis nur erstens als Aufzugsersatz und zweitens für Menschen mit körperlichen Mobilitätseinschränkungen gewährt wird. Und dabei bleibt der VBB-BAV natürlich hinter dem gesetzlichen Auftrag zurück. Mobilitätseingeschränkt sind beispielsweise auch sensorisch oder intellektuell beeinträchtigte Menschen und Fragen des Schienenersatzverkehrs, so er denn nicht barrierefrei ist, oder andere Nutzungseinschränkungen umfassen eben auch nicht barrierefreie Bus- und Tram-Haltestellen. Das sind bei den Bussen in Berlin fast alle 6000 Haltestellen. Dann gibt es Komplettausfälle. Wir hatten das im Winter, als die Tram beispielsweise komplett ausgefallen ist durch die vereisten Oberleitungen. Auch dafür müssen Lösungen entwickelt werden und dafür muss ganz dringend nachgebessert werden. Das Gesetz, als Sie mir das jetzt vorgelesen haben, klang ja richtig cool, wie Sie auch gesagt haben. Ein sehr gutes Gesetz, aber es scheitert an der Umsetzung. Was sind denn so die Feedbacks, die Rückmeldungen der Betroffenen? Was hören Sie da? Wo stecken die Probleme? Also Sie haben sich ja schon kurz angewähnt, es wurde stark reduziert in dem, was jetzt umgesetzt wird. Aber was sagen die Betroffenen? Also die Rückmeldungen, die uns im Büro erreichen, da wird vor allen Dingen natürlich die Reduzierung auf den reinen Aufzugsersatz als problematisch angesehen. Damit ist der Verkehr auch zwischen den Bushaltestellen in den 5-Kilometer-Radius weggefallen. MUVA hat barrierefreie Verbindungen eben zwischen allen Haltestellen ermöglichen und konnte deswegen weit bedarfsgerecht gebucht werden. Für Menschen, die sehr stark eingeschränkt sind, die formalen Voraussetzungen für andere Unterstützungsangebote aber nicht erfüllen. Wir haben ja in Berlin zum Beispiel einen Sonderfahrdienst und dann vielleicht noch über sehr begrenzte finanzielle Mittel verfügen. Für die bedeutet das jetzige Angebot VBB BAV natürlich massive Einschränkungen. Wir haben aber schon einen kleinen Erfolg erzielt, weil es gab in dieser Woche einen Austausch mit den Verantwortlichen. An dem haben auch Expertinnen und Experten in eigener Sache teilgenommen und ich als LfB. Und ein Ergebnis war zumindest schon mal die Erweiterung des Personenkreises. Es wird also zukünftig heißen Menschen mit Behinderungen statt körperlich beeinträchtigte Menschen. Und über andere Fragen werden wir in einem nächsten Treffen sprechen. Das haben wir schon vereinbart. Aber im Moment gibt es an vielen Aufzügen, das haben wir gestern erst erfahren, keinen Hinweis auf den barrierefreien alternativen Verkehr, weil die veralteten Informationen zu MUBA entfernt wurden, die aktuellen aber nicht zeitgleich aufgeklebt wurden. Haben Sie denn den Eindruck, dass die Beschwerden da ankommen, wo sie hingehören? Das kann ich nicht wirklich beurteilen. Also wir wissen nicht, ob die Menschen sich mit ihren Beschwerden und Problembeschreibungen halt auch an die Entscheidungsträger wenden. Also an den sogenannten Aufgabenträger, das ist in Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, oder an den Haushaltsgesetzgeber, das wäre in dem Falle das Abgeordnetenhaus, welches ja über die Finanzierung des Angebots entscheidet. Wir raten das immer und ich sehe meine Ombudsfunktion auch komplementär zur individuellen Beantwortung. Also ich trage das selber natürlich auch immer weiter, was Bürgerinnen und Bürger mir dann melden als Probleme, weil ich das als Indikator für aktuelle behinderte politische Problemlagen sehe. Aber welche einzelnen Bürger das dann tatsächlich machen oder was sie für Rückmeldungen bekommen, das landet nicht bei uns, das können wir so nicht überprüfen. Sie haben vorhin gesagt, dass es eine Einschränkung gab auf Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, was ja definitiv gegen Barrierefreiheit, Inklusion und angemessene Vorkehrungen verstößt. Haben Sie denn die Hoffnung oder haben Sie das Gefühl, dass trotzdem diese Begriffe rechtssicher eingesetzt werden, also dass die VBB BAV jetzt auf diese Begriffe auch beachtet und somit auch die UN-Binnen-Rechtskonvention respektiert? Also auch als Nichtjuristin würde ich das verneinen. Was den Behinderungsbegriff betrifft, kann man das jetzt sagen. Menschen mit Behinderungen in einer weiteren Auslegung, das ist in Ordnung, aber angemessene Vorkehrungen, wie gesagt, auf den Aufzugsersatz zu reduzieren, das ist aus meiner Sicht, und darum wird es ja auch weiterhin gehen, eine Reduzierung, die weder der UN-BHK, aber auch nicht dem Mobilitätsgesetz in Berlin entspricht. Sie haben gerade gesagt, in der Woche, wo wir dieses Interview aufzeichnen, gab es schon einen kleinen Fortschritt. Aber was müsste sich noch ändern, damit der VBB BAV tatsächlich richtig funktioniert und tatsächlich auch seinem Auftrag gerecht wird, auch dem, der im Gesetz steht? Das Angebot darf nicht auf den Aufzugsersatz reduziert werden. Also weitere Nutzungseinschränkungen müssen klar benannt werden. Dann müssen diese Erweiterungen mit niedrigschwelligen Buchungsmöglichkeiten auf den verschiedensten Kanälen einhergehen. Also im Moment kann man nur telefonieren, aber wir brauchen einen Kanal über E-Mail. Wir brauchen eine App, um nur gängige Beispiele zu nennen. Und ich finde, das Angebot sollte mit einem Monitoring begleitet werden, um auf Umsetzungsprobleme oder auch Regelungslücken schnell reagieren zu können. Also mir fehlt zum Beispiel zurzeit auch eine Rückmeldung, ob die angebotenen Fahrzeuge für die Nutzerinnen und Nutzer von größeren Rollstühlen ausreichend sind. Kommen wir zu unserem zweiten Thema, das berühmte Thema E-Scooter. Ein Thema, was in Berlin auch letztes Jahr ein bisschen für Welle gesorgt hat, weil es eine Klage gab. Wie ist die aktuelle Situation mit dem Thema E-Scooters in Berlin? Konkrete Verbesserungen im Alltag sehe ich da leider nach wie vor nicht. Also nach wie vor werden E-Scooter-Regeln widrig irgendwo abgestellt, sodass die Unfall- und Verletzungsgefahr für mobilitätseingeschränkte Menschen hoch ist. Es gilt natürlich insbesondere, wenn die E-Scooter an Kreuzungen stehen oder an Ampeln vor Fußgängerüberwegen oder auf Bodenleitsystemen oder vor Bordsteinabsenkungen. In allen beschriebenen Situationen müssen die betroffenen Menschen unter Umständen auf die Straße ausweichen oder sie können einen sicheren Fußgängerüberweg nicht nutzen oder sie stolpern über das Fahrzeug. Und nach wie vor fahren die E-Scooter offenbar völlig unbehelligt auf den Gehwegen, was speziell für Verkehrsteilnehmende mit Behinderungen besonders gefährlich ist, weil sie ja die herannahenden Fahrzeuge oft nur eingeschränkt oder gar nicht wahrnehmen oder in der Gefahrensituation nicht so schnell ausweichen können. Umgekehrt werden ihre Beeinträchtigungen von den E-Scooter-Fahrenden in der Regel nicht erkannt. Ein tauber Fußgänger, dem sich von hinten ein E-Scooter nähert, der reagiert nun mal nicht auf lautes Hufen, Hupen oder Klingeln. Aber dass das Nicht-Reagieren mit Nicht-Hören in Verbindung gebracht wird, das ist halt leider nicht anzunehmen. Der Fahrer, die Fahrerin verlässt sich wahrscheinlich darauf, dass der andere die andere schon zur Seite springen wird. Die Menschen mit Behinderung werden also nach wie vor überproportional in ihrer Verkehrssicherheit und auch in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt. Denn wenn die Unsicherheit im Verkehr sehr hoch ist, ziehen sich die Menschen aus dem öffentlichen Raum zurück. Das höre ich immer wieder. Ich traue mich nicht, da lang zu gehen oder ich traue mich auch nicht mehr in diese oder jene Grünanlage, weil da jetzt immer auch die E-Scooter fahren oder manchmal auch Fahrradfahrer, die sehr schnell fahren. Es gibt allerdings einen kleinen, sehr weit entfernten Lichtblick am Horizont. Der derzeitige Senat plant, auch eine Sharing-Strategie zu entwickeln. Also es soll künftig feste Abstellflächen geben und gleichzeitig sollen außerhalb dieser Standorte Parkverbot-Zonen eingerichtet werden. Wasser im Wein besteht darin, dass sich der Zeitplan bis zur Umsetzung auf zehn Jahre erstreckt. Die Finanzierung ist unklar und aus meiner Sicht hat eine Umsetzung überhaupt dann einigermaßen Aussicht auf Erfolg, wenn das Abstellen außerhalb der ausgewiesenen Abstellflächen technisch unterbunden wird. Also eine Fahrt darf man einfach nicht beenden können, wenn man das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgestellt hat. Wir haben vor kurzem aus Kassel gehört, dass es da so umgesetzt wird, also dass da schon Maßnahmen getroffen sind. Warum tut sich denn so eine Stadt wie Berlin schwer? Es gibt ja Städte in Deutschland, die mittlerweile ganz klare Grenzen gesetzt haben und versucht haben, dieses E-Scooter-Problem in den Griff zu kriegen. Warum tut sich Berlin da so schwer? Ist es politisch oder wo hängt es? Es ist auf jeden Fall auch politisch. Also man könnte ja nochmal ganz anders steuern. Das hat das Kasseler Modell ja auch gezeigt, mit seinen wichtigen Schritten in die richtige Richtung. Feste Abstellfläche, bei denen die Nutzenden nicht durch die Fußgängerzonen müssen, um den Scooter abzustellen. Keine Beendigung des Mietvorgangs, wenn das Fahrzeug nicht korrekt abgestellt wird. Und was ich bei dem Kasseler Modell besonders charmant fand, dass die Anbieter an den Kosten für die Grundaufwende und die Verwaltungskosten beteiligt werden. Also E-Scooterverkehr als Mikromobilität gehört mit seiner privaten Bewirtschaftung nicht zur Daseinsvorsorge und sollte daher auch über Sondernutzungsverträge ausschließlich privat finanziert werden, finde ich. Also Berlin mag da nicht so richtig ran. Wir sagen auch immer wieder, dass die Zahl der zugelassenen E-Scooter auf die Anzahl von festen Abstellplätzen außerhalb von Gehwegen begrenzt werden muss. Dass man Verstöße, egal ob im ruhenden oder fließenden Verkehr, konsequent verfolgen muss. Und ich plädiere für verschärfte Sanktionen bei Fehlverhalten. Ich finde die verhängten Ordnungsgelder, so sie denn verhängt werden, nicht besonders hoch. Bei den Franzosen liegen die alle im dreistelligen Bereich. Und dann hoffe ich natürlich auf die Einführung und Umsetzung der verschuldensunabhängigen Halterhaftung. Der Entwurf ist ja schon da und der sieht im Moment aus meiner Sicht gar nicht so schlecht aus. Ich habe mir den mal angeguckt. Aber das eine ist der Entwurf, das andere ist die Umsetzung und letztlich die Finalisierung des Ganzen. Das ist ja immer, wie wir festgestellt haben, bei Gesetzen immer so eine. Hat denn die Klage oder das, was dann der ABSV in Berlin letztes Jahr gemacht hat, vor Gericht dann zurückgezogen? Hat das was gebracht? War das sinnvoll? Wie schätzen Sie diese Geschichte ein? Also sinnvoll finde ich es auf jeden Fall, weil ich es sinnvoll finde, nochmal deutlich darauf hinzuweisen, auch wenn Sie dann die Klage zurückgezogen haben, dass hier tatsächlich ein exorbitant hohes Sicherheitsrisiko insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen, aber überhaupt für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen besteht. Für andere natürlich auch, aber wie gesagt, insbesondere für diese Personengruppe. Und vielleicht hat es ja auch ein bisschen dazu beigetragen, dass über eine Sharing-Strategie jetzt zumindest diskutiert wird. Klar, es dauert mir alles viel, viel zu lange. Und bestimmte Instrumente, die ich im Moment schon habe, die werden einfach nicht angewandt. Also regelwidriges Verhalten kann ich heute schon sanktionieren, aber Polizei und Ordnungsämter weisen immer wieder auf ihren Personalmangel für solche Aufgaben hin. Andererseits, es gibt doch auch digitale Lösungen. Ich weiß, dass es für private Parkplätze zum Beispiel eine App gibt, die Falschparker meldet. Und ich habe den Medien entnommen, dass Baden-Württemberg gerade sogenannte Scan-Fahrzeuge für die schnellere Parkraumkontrolle in den Innenstädten kontrolliert. Die haben verschiedene Sensoren und können Falschparker erkennen. Dann wird ein Foto gemacht und das Kennzeichen erfasst. Die rechtliche Grundlage dafür gibt es in ihrem Landesmobilitätsgesetz. In Berlin fehlen aber diese klaren politischen Vorgaben und die kurzen zeitlichen Vorläufe zur Umsetzung. Wie gesagt, zehn Jahre ist einfach viel zu lang. Vielleicht ja trotzdem ein spannendes Thema. Ende des Jahres sind Wahlen. Vielleicht ist das ja ein Thema, welches sich einer der Parteien annehmen wird. Kommen wir zu einem Thema, was im April ein bisschen komisch ist. Aber wir müssen über den Winter sprechen, Frau Braunert-Rübenhapf. Nicht nur, weil er so heftig und spannend und schneereich war, aber weil er auch ganz viele Probleme mit sich gebracht hat, die man vielleicht nicht so bei uns in Deutschland kennt, weil der Winter selten so präsent war wie dieses Jahr. Die Gehwege waren nicht frei. Das hat viele Menschen Probleme bereitet. Wie bewerten Sie die Lage rückblickend auf diesen Winter 2026? Es ist leider in jedem Winter mit Schnee und Eis dieselbe Situation. Die Unfallquote steigt deutlich. Die Teilhabe wird durch die unzureichende Umsetzung von Vorgaben zur Räumung eingeschränkt und eine schwierige Rechtslage bei den Wetterlagen von Schnee und Eis haben wir sowieso. Das betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche, von Arbeitswegen über Arztbesuche bis hin zu Zusammenkünften von Selbsthilfegruppen und privaten Terminen. Ich habe von einer ganzen Reihe von Menschen gehört, von Älteren, von Menschen mit Behinderungen, dass sie tatsächlich praktisch Hausarrest hatten wie zu Corona-Zeiten. Und in diesem Jahr kam in Berlin noch das Erliegen des Tram-Verkehrs durch die vereisten Oberleitungen dazu für die Gebiete, in denen tatsächlich ausschließlich eine Tram fährt. Auch hier möchte ich nochmal auf das schon genannte Mobilitätsgesetz hinweisen. Im Paragraf 3 ist der Anspruch formuliert auf eine barrierefreie Mobilität für alle Berlinerinnen und Berliner an 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen in der Woche, an 365 Tagen im Jahr. Ist denn, das sind, reden wir, sprechen wir hier von Einzelfällen, wenn Sie sagen natürlich, dass die Tram ausfällt, sprechen wir nicht mehr von Einzelfällen, sondern ein strukturelles Problem. Oft wird ja auch da das Thema Personalmangel in die Wege geleitet. Wo liegt das daran? Woran liegt das Ganze? Es ist beides. Es sind nicht nur Einzelfälle, sondern es ist für mich ganz klar auch ein strukturelles Problem. Und ich fange mal mit dem strukturellen Problem an. In Berlin sind zur Durchführung des Winterdienstes, also die Räume- und Streupflicht, die jeweiligen Anlieger verpflichtet. In welcher Breite, wo geräumt bzw. Bestreut werden muss, wo Schnee und Eis abgelagert werden dürfen, da gibt es ganz genaue Vorschriften im Paragraf 3 Winterdienst im Berliner Straßenreinigungsgesetz. Für die Fahrbahn wiederum, für bestimmte Radfahrstreifen, Bushaltestelle, Fußgängerüberwege ist aber die Berliner Straßenreinigung zuständig. Wir haben also mal wieder einen ziemlichen Flickenteppich der jeweiligen Zuständigkeiten. Und das ist das strukturelle Problem. Bezüglich der Einzelfälle gibt es dann immer wieder Anleger, deren Beauftragter Winterdienst seine Arbeit nur sehr unzureichend erledigt. Und damit sind die komplexen Zuständigkeiten halt sowohl Erklärung als aber eben auch Teil des Problems. Ich würde mir wünschen, dass die Zuständigkeit großflächiger und damit zusammenhängender vergeben wird. Also in Niedersachsen, wo ich herkomme, sind die Kommunen zuständig, also die kreisfreie Stadt, die Gemeinde oder Samtgemeinde. Das könnte man für Berlin an die Bezirke übertragen, die wiederum vielleicht für zusammenhängende Räumgebiete ihre ja schon vorhandenen räumlichen Planungsgrundlagen nutzen könnten. Ist Barrierefreiheit im Winter auch eine Frage von Prioritäten? Auf jeden Fall, weil die Fahrbahnen und manche Radwege waren ja recht gut geräumt. Was wünschen Sie sich kurzfristig, Sie haben gesagt, dass die Änderungen, die Maßnahmen, Niedersachsen wäre ein gutes Vorbild, also ein bisschen Umbau. Was sind Maßnahmen, wo Sie jetzt sagen, wir haben jetzt noch sechs Monate Zeit bis zum nächsten Winter. Was wäre jetzt wichtig, dass geändert wird? Wie schnell kann man überhaupt was ändern, kurzfristig? Also ich glaube, den Flickenteppich der Zuständigkeiten schnell zu verändern, das ist sicherlich nicht möglich. Aber man könnte natürlich einen Winterdienst der öffentlichen Hand beauftragen, der die Lücken schließt, die durch die Umsetzungsprobleme entstanden sind und insbesondere die Gegenden räumt, die eben nicht von der Räum- und Streuflicht erfasst werden. Das wäre aus meiner Sicht eine angemessene Vorkehrung und das müsste sich eigentlich relativ schnell umsetzen lassen. Das könnte man ja vielleicht sogar auch mit Katastrophen und Zivilschutz verbinden. Weil es war tatsächlich so, dass viele Leute überhaupt nicht rausgehen konnten. Und ich weiß nicht, ob das statistisch tatsächlich zutreffend ist, aber es gab eine Pressemitteilung, dass es die höchste Unfallquote seit über 100 Jahren gewesen sei. Das klingt heftig. Katastrophen und Zivilschutz ist ein Thema, was wir in einer anderen Episode ansprechen werden. Da gab es ja auch in Berlin einige Themen, die wir bearbeiten können. Lass uns nochmal kurz nach vorne blicken. In der ersten Episode haben wir uns ein bisschen mit dem Verkehr, mit den Straßen beschäftigt. Wo sind denn die aktuellen strukturellen Probleme in Berlin, die Sie als wichtig empfinden und auf die Sie uns kurz hinweisen wollen? Das ist jetzt nicht unbedingt ein strukturelles Problem und es schränkt sich leider auch nicht auf das Land Berlin allein. Aber ich finde, das größte Problem im Moment ist die Haltung, alles ganz grundsätzlich aus der Sicht der Kosten zu beurteilen, wenn es um Fragen der Teilhabe geht. Das betrifft die Eingliederungshilfe und diese Haltung finden Sie ja auch im Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes. Gesetzes. Jede regelhafte bauliche Veränderung oder Änderung an Gütern und Dienstleistungen wird als unverhältnismäßige und unbillige Belastung der Wirtschaft eingestuft, um nun mal so zwei ganz prominente Beispiele zu nennen. Umgekehrt steht aber offensichtlich immer Geld zur Verfügung, wenn es darum geht, segregierende, exklusive Strukturen zu unterstützen, aufrecht zu erhalten oder sogar auszubauen, wie wir das zum Beispiel mit den Förderzentren für Kinder und Jugendliche, insbesondere mit dem Förderschwerpunkt GE, also geistige Entwicklung, aus Berlin gerade erleben müssen oder in Berlin gerade erleben müssen. Alle Haushälter klagen über die fehlenden finanziellen Ressourcen, aber es gibt offensichtlich immer noch genügend Mittel, um Doppelstrukturen im Bildungsbereich aufrecht zu erhalten, in welchem die jungen Menschen keine Möglichkeit haben, zum Beispiel einen verwertbaren Schulabschluss zu erwerben. Studien zeigen aber immer wieder, dass das durchaus für Schülerinnen und Schüler möglich wäre. Sicher nicht für alle, aber für einige durchaus. Was ist derzeit Ihre größte Herausforderung? Meine größte Herausforderung ist die personelle Situation in meinem Büro. Okay. Und wenn Sie was sofort ändern könnten, was wäre das? Wenn ich was sofort ändern könnte, dann würde ich die eben angesprochene Haltungsfrage zur Beurteilung von Kosten gerne verändern. Wenn wir es schaffen, diesen Blickwinkel zu verändern und in den Mittelpunkt zu stellen, was brauchen Menschen mit Behinderung, damit ihre gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen realisiert werden kann. Dann wäre das aus meiner Sicht ein Quantensprung. Von einer rechtssicheren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ganz zu schweigen. Ich glaube, dieser Blick auf die Kosten und dabei gleichzeitig auch Folgekosten auszublenden, das ist etwas, was im Moment zu einer Fahrtabhängigkeit führt, die uns im behindertenpolitischen Bereich eine echte Rolle rückwärts machen lässt. Das ist nicht nur ein Stoppschild, es geht nicht weiter, sondern das ist mit wirklichen Rückschritten verbunden. Ist die Politik da alleine verantwortlich oder fehlt es doch zu wenig an Lobby? Wenn ich jetzt höre, dass am 16. April vom Bundestag knapp 60, 70 Personen demonstriert haben, dann ist das ja extrem wenig. Ist es nicht nur ein politisches Problem, sondern auch ein lobbyistisches Problem? Ich finde, dass es ein politisches Problem ist, weil ich nicht bereit bin, egal ob die Lobbyarbeit jetzt sehr intensiv oder aus welchen Gründen auch immer etwas weniger intensiv ist, dass die Politik in der Verpflichtung ist, sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention als auch ihren verfassungsmäßigen Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen umzusetzen. Das ist Aufgabe der Politik und ich finde, dafür muss ich sie nicht zum Jagen tragen. Dann lassen Sie uns zum Schluss nochmal vielleicht mit einem positiven Gedanken rausgehen. Gibt es einen Bereich mit echten Fortschritten, wo Sie sagen, da geht es weiter, das tut gut? Doch, es gibt ein paar Bereiche mit echten Fortschritten. Also hier in Berlin würde ich die Partizipation nennen und damit das Nichts über uns ohne uns. Da gibt es kleine und ich hoffe auch sehr dauerhafte Fortschritte. Wir haben ja in Berlin schon lange die Arbeitsgruppen für Menschen mit Behinderungen in den Verwaltungen und fordern da auch auf rechtlicher Grundlage immer eine frühzeitige Beteiligung bei Gesetzesvorhaben und dergleichen vor Beschlussfassung. Also zu einem Zeitpunkt, wo Veränderungen und Ergänzungen noch möglich sind. Und da haben jetzt zwei weitere Arbeitsgruppen eine frühzeitige Beteiligung von zwei kleineren Vorhaben durchgeführt. Und das ist ein richtig positiver Vorgang gewesen, ein guter Schritt in die richtige Richtung. Und auch die Rückmeldungen aus der Verwaltung waren sehr positiv, dass sie gemerkt haben, sie haben eben auch wirklich etwas davon. Sie bekommen gute Hinweise. Die Vorhaben werden besser durch das, was die Expertinnen und Experten in eigener Sache zu sagen haben. Und die Umsetzung der im Oktober 2021 aufgenommene neuen Strukturen unseres Landesgleichberechtigungsgesetzes macht auch Fortschritte. Die Schlichtungsstelle hat im Januar ihren ersten Geburtstag gefeiert. Nach Verzögerungen gibt es jetzt auch in Berlin eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen. Und das regelhafte Normprüfverfahren ist auch auf dem Weg, wenn auch noch nicht am Ziel. Aber die endgültige Implementierung steht nämlich noch aus. Aber immerhin, es hat sich auf den Weg gemacht. Es gibt Lichtblicke. Wir bleiben dran, Frau Braunert-Rübenhapf, und sagen zuerst mal für ihr vielen Dank für diese aufschlussreichen Informationen aus Berlin. Und wir hören uns wieder. Gar keine Frage beim IGEL-Podcast. Das war das Interview mit der Landesbehindertenbeauftragten aus Berlin, Frau Christine Braunert-Rübenhapf. Wir hören uns wieder. Dankeschön. Bis dann. Vielen Dank. Das war es für diese Ausgabe Berlin und seine Behindertenpolitik, Episode Nummer 1. Die zweite Episode gibt es am 25. Juli 2026. Genau hier an dieser Stelle. Danke an Christine Braunert-Rümenab und ihr Team für die Zusammenstellung der Themen. Und wir sind gespannt, was wir dann im Juli für ein Thema für euch vorbereitet haben. Ich glaube, dass diese Rubrik nicht nur die Menschen mit und ohne Behinderung in Berlin interessieren kann, aber auch vielleicht alle anderen Menschen mit und ohne Behinderung bundesweit, weil dann hört man mal, was denn in der Hauptstadt für Probleme sind. Und manchmal sind die sehr einfach, ja, wie soll man sagen, kopierbar auf andere Bundesländer, zum Beispiel das Thema mit den E-Rollern oder auch andere. Deshalb eine sehr schöne Rubrik. Vielen Dank, dass wir das mit der Landesbehindertenauftragten in Berlin zusammen machen können im IGEL-Podcast. Ich wünsche alles Gute. Informationen gibt es in den Shownotes. Ich bin raus. Ciao, bye, bye. Euer Ingrusator, Saarab. Für den Inklusator Sascha Lang bedeutet Inklusion, Inklusion ist ein Gesellschaftsprojekt. Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazugehört. Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast. Inklusion heißt teilhaben. Wir möchten dich mit unserem Podcast dazu motivieren, bereits jetzt an der Gesellschaft teilzunehmen. Denn nur so können Barrieren abgebaut werden. Barrieren, die nicht nur im Alltag bestehen, sondern auch in den Köpfen. Lasst uns diese gemeinsam. Igel. Inklusion. Ganz einfach leben. Wird dir präsentiert von Inklusator. Infos zum Inklusator und weitere Folgen findest du unter www.igelmedia.com. Du möchtest uns kontaktieren? Dann schreibe uns eine Mail an moin.igelmedia.